Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan, mit Ausnahme der zulässigen Grundfläche und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze, zulässig.

Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.

 

  1. Der Nutzungsänderung der Dauerwohnung in Gastronomiefläche wird zugestimmt.

 

  1. Die entstehenden Dauerwohnungen sind nach Lage und Größe zu bestimmen und zu kennzeichnen.

 


RV Redelfs berichtet von den Beratungen aus dem Bauausschuss. Dieser stellte fest, dass das neue Gebäude zu groß für das Grundstück wäre. Zudem führt sie weiter aus, dass unklar ist, wie der Landkreis die Frage nach dem Bestandsschutz bewertet.

 

Für RM Schreiber wäre ein Abriss des Gebäudes die einzig mögliche Option. Die „30er- Wände“ entsprechen nicht mehr der Energieeinsparverordnung.

 

BM Piszczan begrüßt die Idee, neben einer Gastronomie auch Dauerwohnraum entstehen zu lassen.

 

Der erstellte Beschlussvorschlag wird um Punkt 3 ergänzt.