Sitzung: 06.09.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/061/2018
Beschlussvorschlag:
- Das Vorhaben ist in Bezug auf den
Bebauungsplan, mit Ausnahme der zulässigen Grundfläche und der
geringfügigen Überschreitung der Baugrenze, zulässig.
Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung
einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gestellt werden.
- Der Nutzungsänderung der Dauerwohnung
in Gastronomiefläche wird zugestimmt.
- Die entstehenden Dauerwohnungen sind
nach Lage und Größe zu bestimmen und zu kennzeichnen.
RV Redelfs
berichtet von den Beratungen aus dem Bauausschuss. Dieser stellte fest, dass
das neue Gebäude zu groß für das Grundstück wäre. Zudem führt sie weiter aus,
dass unklar ist, wie der Landkreis die Frage nach dem Bestandsschutz bewertet.
Für RM Schreiber
wäre ein Abriss des Gebäudes die einzig mögliche Option. Die „30er- Wände“
entsprechen nicht mehr der Energieeinsparverordnung.
BM Piszczan begrüßt
die Idee, neben einer Gastronomie auch Dauerwohnraum entstehen zu lassen.
Der erstellte Beschlussvorschlag wird um Punkt 3 ergänzt.