Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt:

  1. Die vorgesehene Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung.
  2. Die Traufhöhe der Abstellräume ist zu überprüfen.
  3. Die Besprossung der Verandenfenster ist gem. der Baugestaltungssatzung I vorzunehmen.

 


RV Redelfs erklärt, dass der Bauausschuss den Hinweis gab, den Landkreis auf die fehlende Sprossenaufteilung an den Fenstern aufmerksam zu machen.