Sitzung: 06.09.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/063/2018
Beschlussvorschlag:
Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Die vorgesehene Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und
gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung.
- Die Traufhöhe der Abstellräume ist zu überprüfen.
- Die Besprossung der Verandenfenster ist gem. der
Baugestaltungssatzung I vorzunehmen.
RV Redelfs erklärt, dass der Bauausschuss den Hinweis gab, den Landkreis auf die fehlende Sprossenaufteilung an den Fenstern aufmerksam zu machen.