Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten.

2.)    Die bauliche Nutzung als Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssen jedoch eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden.

3.)    Die Traufhöhe ist nicht zulässig.

Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.

4.)    Die Dachform (Flachdach) ist nicht zulässig.

Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.

 


RV Redelfs erklärt, dass es sich hierbei um eine Bauvoranfrage handelt. Der Bauherr müsste eine Ausnahme bzgl. der geplanten Traufhöhe beantragen, da diese in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist.

 

RM Klasing empfiehlt daher dem Bauherrn darüber zu informieren, dass für einen entsprechenden Bauantrag daher kein Einvernehmen erteilt worden wäre.