Sitzung: 06.09.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/065/2018
Beschlussvorschlag:
1.)
Die
erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten.
2.)
Die
bauliche Nutzung als Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssen jedoch
eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der
Baugenehmigung werden.
3.)
Die
Traufhöhe ist nicht zulässig.
Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung
einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gestellt werden.
4.)
Die
Dachform (Flachdach) ist nicht zulässig.
Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung
einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gestellt werden.
RV
Redelfs erklärt, dass es sich hierbei um eine Bauvoranfrage handelt. Der
Bauherr müsste eine Ausnahme bzgl. der geplanten Traufhöhe beantragen, da diese
in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist.
RM Klasing empfiehlt daher dem Bauherrn darüber zu informieren, dass für einen entsprechenden Bauantrag daher kein Einvernehmen erteilt worden wäre.