RV Redelfs erklärt,
dass in der heutigen Sitzung Ideen gesammelt werden sollen, mit Hilfe derer die
Verwaltung eine beschlussbare Satzung zur nächsten Sitzung vorbereiten kann.
So soll z.B. in der
neuen Sitzung ein Lageplan hinzugefügt werden.
RM Weibels merkt zu
§ 4 S. 3 an, dass dieser missverständlich ist. Die Anleinpflicht gilt nicht nur
für bissige Hunde. BM Piszczan wird aus
Absatz 4 b, den Absatz 3 a generieren.
RM Heusipp merkt
an, dass es außer am Strand keine Freilaufzone gibt.
Das Gremium berät
darüber, dass die Gefahrenabwehrverordnung synchron zur Lärmschutzverordnung
angepasst werden soll.
RM Klasing fragt an, wo das Flugverbot für Drohnen geregelt ist.
RV Redelfs hält einen Hinweis darauf für sinnvoll, eine Regelung
bundeseinheitliche Regelung existiert jedoch bereits.
RM Klasing merkt an, dass das Strandsegeln in einem Bereich stattfindet,
der nicht geregelt werden darf.
RM Heusipp u. RM Schreiber halten es nicht für schädlich, dass dies auch
hier mit aufgenommen wird.
Ebenso verhält es sich mit den Kitern, die lt. BM Piszczan über die sich
in letzter Zeit vermehrt badende Gäste beschwerten.