RM Weibels merkt zu
Beginn an, dass seiner Meinung nach in dieser Sache schon weitreichendere Änderungen
beraten worden sind, als heute im Beschlussvorschlag genannt wurden.
Für Herrn Koffinke
sind die Ruhezeiten in Niedersachsen nicht eindeutig geregelt sind. Das Gremium
diskutiert daraufhin, wie lange der Gaststättenbetrieb auf den Außenterrassen
erlaubt werden soll und ob evtl. die Bauzeiten auf der Insel verlegt werden
soll.
RM Klasing gibt zu
Bedenken, dass die in der Gefahrenabwehrverordnung genannten Zeiten eins zu
eins mit den Daten der Lärmschutzverordnung übereinstimmen müssen. Zudem merkt
er zu § 6 Satz 4 an, dass an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen sowieso
keine genannten Arbeiten durchgeführt werden dürfen.
BM Piszczan merkt an, dass der Beginn der Bauzeiten in der Bauphase um
08:00 Uhr ist und damit nicht mit dem Ende der Nachtruhe übereinstimmt. Hier
sollte die Zeit für den Baubeginn auf 07:00 Uhr vorgezogen werden. Einstimmig
wird diesem Vorschlag zugestimmt.
RM Schreiber spricht sich dafür aus, den Bereich „Bauarbeiten“ gesondert
aufzulisten.
Herr Koffinke weist darauf hin, dass der Rat lediglich die Möglichkeit
hat, den Wunsch zu äußern elektrische und somit leise Geräte zu kaufen bzw. zu
verwenden.
Zu § 7 (3) Satz 2 merkt RM Klasing an, dass diese Regelung für alle
Maschinen gilt. Aus dem letzten Satz müsste der gesonderte Absatz 4 entstehen.
Das Gremium verständigt sich darauf § 9 (1) S. 2 zu streichen und das
Thema „Pyrotechnik“ in die Gefahrenabwehrverordnung zu verankern.
Dazu sagt Herr Koffinke, dass das Böllern auf Grundlage der
Sprengstoffverordnung und das Höhenfeuerwerk auf Grundlage der Gefahrenabwehr
verboten werden kann. In Bezug auf die inseltypischen Veranden mit
Dachpappeneindeckung kann das Höhenfeuerwerk in dem Geltungsbereich der
Baugestaltungssatzung 1 verboten werden.
In der weißen Zone am Strand zwischen Damenpad und Hundestrand ist dies
nicht zu untersagen.
RV Redelfs ergänzt, dass auch am Hafen und im Kurbereich die
Gestaltungssatzung gilt und daher auch dort ein Höhenfeuerwerk verboten werden
kann.
RM Klasing fordert die Nationalparkverwaltung auf tätig zu werden, da
diese im letzten Jahr eine Prüfung durch ihre Anwälte angekündigt hat, bisher
jedoch keine Reaktion dazu eingetroffen ist.