Sitzung: 11.10.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/098/2018
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen
Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
in der vorgelegten Form, indem im § 2,
Abs. 3, 2. Halbsatz der Satzung, die Worte „…und die Straßenreinigung…“
gestrichen werden.
Im § 4, Abs.
1, letzter Spiegelstrich dieser Satzung, wird der Begriff „Nr.“ durch den
Begriff „Abs.“ geändert.
§ 4 Abs 4 wird gestrichen.
Im § 5
dieser Satzung wird im 3. Halbsatz das Wort „…von „der“ durch das Wort „den“
ersetzt.
Im § 6
dieser Satzung wird die Rechtsgrundlage der zwischenzeitlich aufgehobenen NGO
durch die die Rechtsgrundlage des § 10 NKomVG ersetzt.
Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen verständigt
sich das Gremium darauf §4 Abs. 4 zu streichen, da die Gemeinde nur mit dem
Eigentümer direkt verhandeln möchte und nicht mit dem vom Eigentümer
beauftragten Unternehmen.
Die Beseitigung von Pferdeäpfeln ist in der Gefahrenabwehrverordnung
geregelt.
Auf Nachfrage von RM Heusipp erklärt BM Piszczan, dass die Gebühr für die Neuberechnung nur auf den Winterdienst gemünzt ist.