Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) in der vorgelegten Form, indem  im § 2, Abs. 3, 2. Halbsatz der Satzung, die Worte „…und die Straßenreinigung…“ gestrichen werden.

 

Im § 4, Abs. 1, letzter Spiegelstrich dieser Satzung, wird der Begriff „Nr.“ durch den Begriff „Abs.“ geändert.

 

§ 4 Abs 4 wird gestrichen.

 

Im § 5 dieser Satzung wird im 3. Halbsatz das Wort „…von „der“ durch das Wort „den“ ersetzt.

 

 

Im § 6 dieser Satzung wird die Rechtsgrundlage der zwischenzeitlich aufgehobenen NGO durch die die Rechtsgrundlage des § 10 NKomVG ersetzt.

 


Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen verständigt sich das Gremium darauf §4 Abs. 4 zu streichen, da die Gemeinde nur mit dem Eigentümer direkt verhandeln möchte und nicht mit dem vom Eigentümer beauftragten Unternehmen.

 

Die Beseitigung von Pferdeäpfeln ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt.

 

Auf Nachfrage von RM Heusipp erklärt BM Piszczan, dass die Gebühr für die Neuberechnung nur auf den Winterdienst gemünzt ist.