RM Warenski
erläutert, dass es bereits eine interne Satzung der Feuerwehr aus dem Jahre
1981 gab, diese nun angepasst wurde.
RV Redelfs möchte
die „Freiwilligkeit“ der Wasserrettung herausgestellt haben, für den Fall dass
diese eine Tages nicht mehr leistbar ist.
Für RM Breuer wäre
eine Eigenverpflichtung wünschenswert, um so Mittel vom Land für diesen Bereich
akquirieren zu können.
RM Klasing ergänzt,
dass eine Bezuschussung nicht für Personal, sondern nur für die
Materialausstattung erfolgen kann.
Für RM Weibels wird
in der Satzung zu häufig auf die Fehler der Vergangenheit verwiesen. Er würde
es befürworten, wenn dies generell abgelegt werden kann und sich nicht in der
neuen Satzung wiederfindet.
Lt. RM Warenski
soll die Satzung dazu dienen auftretende Probleme zu lösen.
Uneinigkeit besteht
im Gremium darüber, ob der damals von RM Warenski vorgeschlagene
Feuerwehrausschuss abgelehnt wurde oder sich keine Mitglieder dafür fanden.
RM Breuer begrüßt,
dass die Initiative vom neuen Ortskommando kommt.
Das Gremium einigt
sich darauf, dass in § 1 die ersten Sätze der Abs. 3 und 4 neu
zusammengeschrieben werden sollen.
RM Klasing fragt
bzgl. des § 1 abs. 7 an, ob den Mietern nach dem Ausscheiden aus dem
Feuerwehrdienst rechtskonform die Wohnung gekündigt werden kann. Er stellt
sich, ähnlich wie beim Ärztehaus eine zu schließende Räumungsverfügung vor.
RM Weibels weist
darauf hin, dass der damalige Beschluss zu ändern ist. Zudem erklärt er, dass
die Formulierung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 e
keinen Sinn ergibt und das Inkrafttreten unter § 13 erst nach dem
Beschluss in der kommenden Ratssitzung eintreten kann.