Beschluss: zurückgestellt

 

 


RM Warenski erläutert, dass es bereits eine interne Satzung der Feuerwehr aus dem Jahre 1981 gab, diese nun angepasst wurde.

 

RV Redelfs möchte die „Freiwilligkeit“ der Wasserrettung herausgestellt haben, für den Fall dass diese eine Tages nicht mehr leistbar ist.

 

Für RM Breuer wäre eine Eigenverpflichtung wünschenswert, um so Mittel vom Land für diesen Bereich akquirieren zu können.

 

RM Klasing ergänzt, dass eine Bezuschussung nicht für Personal, sondern nur für die Materialausstattung erfolgen kann.

 

Für RM Weibels wird in der Satzung zu häufig auf die Fehler der Vergangenheit verwiesen. Er würde es befürworten, wenn dies generell abgelegt werden kann und sich nicht in der neuen Satzung wiederfindet.

 

Lt. RM Warenski soll die Satzung dazu dienen auftretende Probleme zu lösen.

Uneinigkeit besteht im Gremium darüber, ob der damals von RM Warenski vorgeschlagene Feuerwehrausschuss abgelehnt wurde oder sich keine Mitglieder dafür fanden.

 

RM Breuer begrüßt, dass die Initiative vom neuen Ortskommando kommt.

 

Das Gremium einigt sich darauf, dass in § 1 die ersten Sätze der Abs. 3 und 4 neu zusammengeschrieben werden sollen.

 

RM Klasing fragt bzgl. des § 1 abs. 7 an, ob den Mietern nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst rechtskonform die Wohnung gekündigt werden kann. Er stellt sich, ähnlich wie beim Ärztehaus eine zu schließende Räumungsverfügung vor.

 

RM Weibels weist darauf hin, dass der damalige Beschluss zu ändern ist. Zudem erklärt er, dass die Formulierung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 e  keinen Sinn ergibt und das Inkrafttreten unter § 13 erst nach dem Beschluss in der kommenden Ratssitzung eintreten kann.