Ausschussvorsitzende Redelfs übernimmt wieder den Vorsitz. Sie weist darauf hin, dass der Bauherr inzwischen die Maße des Nebengebäudes überarbeitet habe und die Gesamtgröße mit 38,57 m³  nun passe.

 

RM Klasing stellt die grundsätzliche Frage, wie viele Nebengebäude errichtet werden dürfen.

 

Laut RM Weibels dürfen beliebig viele Nebengebäude, welche nicht größer als 40 m³ sind, aneinandergereiht werden, so wie die Grundstücksgröße und die Bebauung, einschließlich der Nachbargrundstücke, dies zulassen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Vorgang zur Kenntnis.