Sitzung: 08.11.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/093/2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Spiekeroog in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
RM Klasing schlägt vor, den Wortlaut des § 5 Pyrotechnik zu überdenken,
da dieser aus seiner Sicht unklar ausgedrückt ist.
Das Gremium verständigt sich darauf, den letzten Satz dieses Paragraphen in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten ist.“ zu ändern.