Sitzung: 08.11.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/094/2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
RM Heusipp fragt an, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn Gäste
außerhalb einer Gaststätte und auf öffentlichem Gebiet Lärm verursachen.
Der Rat diskutiert daraufhin darüber, wie man Gäste, die sich nicht auf
dem Grundstück der Gaststätte aufhalten, dazu bringen kann, keine
lärmverursachenden Geräusche zu erzeugen.
BM Piszczan erklärt, dass für die Ahndung dieser Vergehen bisher der
Landkreis zuständig war, nun aber die Gemeinde dies zu regeln hat, wenngleich
er der Ansicht ist, dass eine Ahndung in der Praxis sehr schwierig ist.
RV Redelfs ist der Meinung, dass dieses Problem trotzdem zu regeln ist.
Keine Kontrollmöglichkeit zu haben, heißt für sie nicht, dass es nicht in einer
Satzung festzuhalten ist.
Herr Koffinke erklärt, dass Einschränkungen nur für neue und nicht für
bereits bestehende Gaststättenerlaubnisse getätigt werden dürfen. Er empfiehlt
zur nächsten Sitzung nachträglich FAQ´s
zu dieser Satzung zu beschließen.
Der Rat verständigt sich darauf, § 10 Abs. 2 ersatzlos zu streichen, sowie § 10 Abs. 1 in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten.“ zu ändern.