Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


RM Heusipp fragt an, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn Gäste außerhalb einer Gaststätte und auf öffentlichem Gebiet Lärm verursachen.

 

Der Rat diskutiert daraufhin darüber, wie man Gäste, die sich nicht auf dem Grundstück der Gaststätte aufhalten, dazu bringen kann, keine lärmverursachenden Geräusche zu erzeugen.

 

BM Piszczan erklärt, dass für die Ahndung dieser Vergehen bisher der Landkreis zuständig war, nun aber die Gemeinde dies zu regeln hat, wenngleich er der Ansicht ist, dass eine Ahndung in der Praxis sehr schwierig ist.

 

RV Redelfs ist der Meinung, dass dieses Problem trotzdem zu regeln ist. Keine Kontrollmöglichkeit zu haben, heißt für sie nicht, dass es nicht in einer Satzung festzuhalten ist.

 

Herr Koffinke erklärt, dass Einschränkungen nur für neue und nicht für bereits bestehende Gaststättenerlaubnisse getätigt werden dürfen. Er empfiehlt zur nächsten Sitzung nachträglich  FAQ´s zu dieser Satzung zu beschließen.

 

Der Rat verständigt sich darauf, § 10 Abs. 2 ersatzlos zu streichen, sowie § 10 Abs. 1 in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten.“ zu ändern.