Sitzung: 29.11.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/108/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Ausschussvorsitzender
Klasing erläutert kurz den vorliegenden Bauantrag. Er ist der Meinung, dass
Vorsorge getroffen werden muss, falls die Ferienwohnungen in Dauerwohnungen
umgenutzt werden.
Die
Genehmigung für zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen wird erteilt, mit dem
eindringlichen Hinweis zu prüfen, ob es sich bei den beiden Wohnungen um
Ferienwohnungen handelt. Handelt es sich um Dauerwohnungen, muss dies explizit
gemäß den Festsetzungen des B-Plans festgeschrieben werden.
Der
Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.