Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


Ausschussvorsitzender Klasing erläutert kurz den vorliegenden Bauantrag. Er ist der Meinung, dass Vorsorge getroffen werden muss, falls die Ferienwohnungen in Dauerwohnungen umgenutzt werden.

 

Die Genehmigung für zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen wird erteilt, mit dem eindringlichen Hinweis zu prüfen, ob es sich bei den beiden Wohnungen um Ferienwohnungen handelt. Handelt es sich um Dauerwohnungen, muss dies explizit gemäß den Festsetzungen des B-Plans festgeschrieben werden.

 

Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.