Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


Ausschussvorsitzender Klasing erläutert zum vorliegenden Bauantrag, dass es sich hierbei um die gleiche Konstruktion handele, wie bei den neuen Häusern der Kurverwaltung.

 

Die Genehmigung für zwei Gauben und einem Balkon für eine Ferienwohnung wird erteilt, mit dem eindringlichen Hinweis zu prüfen, ob es sich bei der Wohnung um eine Ferienwohnung handelt. Handelt es sich um eine Dauerwohnung, muss dies explizit gemäß den Festsetzungen des B-Plans festgeschrieben werden

 

Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.