Sitzung: 29.11.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/111/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Ausschussvorsitzender
Klasing erläutert zum vorliegenden Bauantrag, dass es sich hierbei um die
gleiche Konstruktion handele, wie bei den neuen Häusern der Kurverwaltung.
Die
Genehmigung für zwei Gauben und einem Balkon für eine Ferienwohnung wird
erteilt, mit dem eindringlichen Hinweis zu prüfen, ob es sich bei der Wohnung
um eine Ferienwohnung handelt. Handelt es sich um eine Dauerwohnung, muss dies
explizit gemäß den Festsetzungen des B-Plans festgeschrieben werden
Der
Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.