Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“ wird nicht zugestimmt.

 


Ausschussvorsitzender Klasing erwähnt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt vorab schon zwei Bauanträge eingereicht wurden. Die Genehmigung hierfür wurde vom Landkreis nicht erteilt, da die beantragte Nutzung im Geltungsbereich Tourismus/Ortsmitte nicht zulässig sei.

 

Laut BM Piszczan sind hier zwar freie Berufe zugelassen, aber in anderen Geltungsbereichen, wie z.B. „Kurzentrum“ sind explizit Arztpraxen und Apotheken genannt. Daher führe diese Regelung im Bebauungsplan hier zur Unzulässigkeit.

 

Die Ausschussmitglieder sind gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“, da man hier auf keinen Fall einen Präzedenzfall schaffen will.

Mit dieser Entscheidung, keine Ausnahme vom Bebauungspllan zuzulassen, würde die Gemeinde auch Herrn Gronewold vom Landkreis den Rücken stärken meint BM Piszczan.

 

RM Weibels meint, dass nicht der B-Plan als Ganzes angeklagt werden kann, sondern nur dieses eine Vorhaben. Bekommt der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid vom LK als Baugenehmigungsbehörde, kann er gegen den Bescheid und gegen die Einschränkungen in diesem Geltungsbereich klagen.