Sitzung: 29.11.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/113/2018
Der Bauausschuss empfiehlt,
dem Rat zu beschließen:
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“
wird nicht zugestimmt.
Ausschussvorsitzender Klasing erwähnt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt
vorab schon zwei Bauanträge eingereicht wurden. Die Genehmigung hierfür wurde
vom Landkreis nicht erteilt, da die beantragte Nutzung im Geltungsbereich
Tourismus/Ortsmitte nicht zulässig sei.
Laut BM Piszczan sind hier zwar freie Berufe zugelassen, aber in anderen
Geltungsbereichen, wie z.B. „Kurzentrum“ sind explizit Arztpraxen und Apotheken
genannt. Daher führe diese Regelung im Bebauungsplan hier zur Unzulässigkeit.
Die Ausschussmitglieder sind gegen eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Dorf-Teil A“, da man hier auf keinen Fall einen
Präzedenzfall schaffen will.
Mit dieser Entscheidung, keine Ausnahme vom Bebauungspllan zuzulassen,
würde die Gemeinde auch Herrn Gronewold vom Landkreis den Rücken stärken meint
BM Piszczan.
RM Weibels meint, dass nicht der B-Plan als Ganzes angeklagt werden kann, sondern nur dieses eine Vorhaben. Bekommt der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid vom LK als Baugenehmigungsbehörde, kann er gegen den Bescheid und gegen die Einschränkungen in diesem Geltungsbereich klagen.