Sitzung: 29.11.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/114/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen zur Befreiung von § 3 der Gestaltungssatzung I wird
erteilt.
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Ausschussvorsitzender
Klasing erläutert zu diesem TOP, dass der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde
aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ein flachgeneigtes Dach mittragen würde,
ein Satteldach, wie nach der Gestaltungssatzung festgeschrieben, wird sehr
kritisch gesehen.
Nach
Ansicht von RM Schreiber ist das Gebäude nicht einsehbar, eine Ausnahme muss
mit dem Denkmalschutz begründet werden.
Dem
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 3 der Gestaltungssatzung wird
unter folgender Begründung zugestimmt:
1. Unter dem Anbau befindet sich ein
Bunker, bei Abriss wäre das denkmalgeschützte Haus einsturzgefährdet.
2. Das Gebäude ist ein Denkmal und der
Anbau mit dem flachgeneigten Dach ordnet sich dem Denkmal unter.
3. Ensembleschutz für das Gebäude und den
darunterliegenden Bunker.
4. Der Landkreis trägt als Baugenehmigungsbehörde aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ein flachgeneigtes Dach mit.
Die Hinweise werden in die Stellungnahme
an den Landkreis aufgenommen.
5.