Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

1.    Unter dem Anbau befindet sich ein Bunker, bei Abriss wäre das denkmalgeschützte Haus einsturzgefährdet.

2.    Das Gebäude ist ein Denkmal und der Anbau mit dem flachgeneigten Dach ordnet sich dem Denkmal unter.

3.    Ensembleschutz für das Gebäude und den darunterliegenden Bunker.

4.    Der Landkreis trägt als Baugenehmigungsbehörde aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ein flachgeneigtes Dach mit.

 

Das Einvernehmen zur Befreiung von § 3 der Gestaltungssatzung I wird deshalb erteilt.

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

 


Der Rat folgt den Vorschlägen des Bauausschusses, die dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 3 der Gestaltungssatzung unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt haben. Diese Voraussetzungen werden in den Beschlussvorschlag und als Hinweis in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.