Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/114/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Unter dem Anbau befindet sich ein
Bunker, bei Abriss wäre das denkmalgeschützte Haus einsturzgefährdet.
2.
Das Gebäude ist ein Denkmal und der
Anbau mit dem flachgeneigten Dach ordnet sich dem Denkmal unter.
3.
Ensembleschutz für das Gebäude und den
darunterliegenden Bunker.
4.
Der Landkreis trägt als
Baugenehmigungsbehörde aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ein flachgeneigtes
Dach mit.
Das Einvernehmen zur Befreiung von § 3 der Gestaltungssatzung I wird deshalb erteilt.
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Der Rat folgt den Vorschlägen des Bauausschusses, die dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 3 der Gestaltungssatzung unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt haben. Diese Voraussetzungen werden in den Beschlussvorschlag und als Hinweis in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen.