Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, eine Neukalkulation über die Gesamtkosten des Kindergartens „Lütt Insulaners“ zu erstellen und alle o.g. Punkte mit einzubeziehen. Dafür soll eine Arbeitsgruppe gegründet werden, die in alle Prozesse mit eingebunden werden soll. Ziel soll sein, rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr – ab 01.08.2019 – ggf. neue Gebühren, einschließlich der geänderten Satzungen und Konzepte, umgesetzt und in Anwendung zu haben.

 


Beisitzer Franz zeigt sich grundsätzlich einverstanden, die Neukalkulation zu erstellen, er sieht den Zeitaufwand aber knapp bemessen, um auch Elternbedürfnisse zu berücksichtigen.

Kämmerer Koffinke antwortet, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Neukalkulation ist, da Änderungen aufgetreten sind und daher alles neu entschieden werden muss. Auch Fördermittel sind jetzt bekannt und können in eine Neukalkulation mit einfließen.

Laut Gesetz soll der Betreuungsbedarf gemeinsam mit den Eltern erfasst werden; daher muss geklärt werden, welche Form einer Bedarfsabfrage erstellt werden soll. Hier gibt es verschiedene Modelle; z.B. eine Offene Abfrage oder gleich mit Kosten gekoppelt Abfragen; anonyme Antwortmöglichkeiten oder mit Namen verbundene Antworten, etc. Die Themen müssen gemeinsam mit Eltern und Rat geklärt werden und dann beschlossen werden, ob der Auftrag für eine Neukalkulation erteilt werden soll.

Die Erledigung der Aufgabe ist in dem Zeitfenster (Februar bis Juli 2019) ambitioniert, aber machbar.

Auf die Frage von Beisitzer Franz, ob die Überarbeitung satzungsbezogen oder konzeptionsbezogen erstellt werden soll, antwortet Kämmerer Koffinke, dass sowohl die Satzung als auch die Konzeption des Kindergartens geändert werden müssen.

Auf die Frage von RM Weibels, ob finanzielle Auswirkungen rückwirkend stattfinden würden, antwortet Kämmerer Koffinke, dass es keine rückwirkende Berechnung gibt, sondern die Neukalkulation – wie auch immer sie ausfällt - ab dem 01.08.2019 gelten soll.

 

Beisitzer Franz merkt an, dass eine Änderung der Gebührensatzung für das 2. Geschwister Kind seiner Ansicht nach ungerecht wäre. Eine stärkere Entlastung für Familien mit mehreren Kindern im Vergleich zu Familien mit einem Kind sollte auch nach dem Wegfall der Gebühren für die Kernbetreuungszeit der Seehunde beibehalten werden; anfallende Kosten sollten nicht auf Familien mit mehreren Kindern verteilt werden.

Kämmerer Koffinke verweist darauf, dass seit der Beitragsfreiheit für über 3jährige Kinder das Verhältnis zwischen über 3jährigen Kindern und unter 3jährigen Kindern in Bezug auf Geschwister Kinder ungerecht erscheint.

Gleichstellungsbeauftragte Kösters erwähnt, man solle vielleicht abwarten, bis erste Vorschläge für eine neue Finanzkalkulation da sind.

 

AV Breuer merkt an, dass eine Satzungsänderung, Neukonzeption und Neukalkulation ein „großes Paket“ wäre, das dargestellt und aufgeschlüsselt werden sollte, um es fassbar und transparent zu machen.

Kämmerer Koffinke erklärt, dass es sich tatsächlich um eine neue Situation handelt: ggf. werden neue Fachkräfte berechnet, andere Betreuungszeiten und viele weitere Themen. Man könne da viel Zeit reingeben und zwei Jahre an dem Werk arbeiten, oder man fängt an und bespricht laufend, wie es weiter gehen soll.

Wenn zum 01.08.2019 die Satzung stehen soll, muss sie im Juni entschieden werden.

Die Wege müssen jetzt eingeschlagen werden, damit man weiter kommt und nicht das nächste Kindergartenjahr abwarten.

Auch die Eingruppierung der Gehaltsstufen wird neu besprochen.

Beisitzerin Gieseke merkt an, dass die Konzeption, Öffnungszeiten und alle weiteren Punkte mit dem Kindergarten und Elternvertretern im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet werden sollten.

Kämmerer Koffinke erklärt, die Öffnungszeiten sind für die Verwaltung mit am wichtigsten, um Rechnungsmodelle zu erstellen.

RV Redelfs merkt an, dass Rechenmodelle mit einer Arbeitsgruppe entwickelt werden sollen und dann kann man über die Vorschläge reden.