Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat, das neue Konzept zu beschließen und die Kosten für die Rettungsfähigen Aufsichtspersonen zu übernehmen.

 

 

 


Kämmerer Koffinke erklärt, die als Anlage zum Thema Wassergewöhnung befindliche Information der GUV (Gemeinde Unfall Versicherung) dient als Handlungsanweisung mit empfehlenden Charakter für die Gemeinde. Es gibt kein Gesetz zur Regelung des Betreuungsschlüssels; allein auch deshalb nicht, weil es eine freiwillige Leistung des Kindergartens ist. Der empfehlende Charakter für die Gemeinde ergibt sich daraus, dass eine Versicherung dahinter steht. Den empfohlenen Betreuungsschlüssel von 1:5 gab es schon seit längerem; nun will die Gemeinde dem folgen.

Sachbearbeiterin Radau erklärt, dass die Wassergewöhnung neu aufgerollt werden muss, da es keinen gültigen Vertrag gibt und auch keine schriftliche Vereinbarung über die Buchung eines Bademeisters; dies soll nun nachgeholt werden.

Beisitzer Franz erklärt, das Baden am Strand sollte beibehalten werden; das Thema Sicherheit sollte vor dem Hintergrund der besonderen Situation auf Spiekeroog mit Augenmaß eingerichtet und nicht übertrieben werden.
Kämmerer Koffinke stellt klar, dass die GUV als Versicherer immer zahlen wird. Im Falle einer zu untersuchenden Schuldhaftigkeit, wären dann ggf. der Träger und auch die Kindergartenleitung in die Pflicht genommen.
Durch die neuen Vereinbarungen werden die Mitarbeiter geschützt, sowie die Kinder; daher wird jetzt gehandelt.
RV Redelfs unterstützt Herrn Koffinke und meint, dass Regeln eingehalten werden sollten, auch wenn sie streng sind.
Gerade kleine Kinder sollten besser geschützt werden, und daher sollte man nicht über die Kosten reden.
AV Breuer erklärt: Wassergewöhnung ist wichtig, eine FORSA Studie aus dem Jahr 2017 belegt, dass 59 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer sind uns darüber hinaus im Schnitt nur 40 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen ein Jugendschwimmabzeichen besitzen.
Kämmerer Koffinke erwidert, dass die Gemeinde die Wassergewöhnung gerne weiter anbieten möchte; wobei die Rettungsfähigkeit am Strand noch geklärt werden muss.

Entweder wird eine Aufsicht mit Rettungsfähigkeit (Bademeister oder DLRG) für Strandgänge der Kinder gebucht; oder die Mitarbeiterinnen des Kindergartens, bzw. Eltern, erlernen die vorgeschriebene Rettungsfähigkeit; jeweils immer im Betreuungsschlüssel 1:5.

RM Heusipp regt an: sollte ein Kurs für Rettungsfähigkeit auf der Insel angeboten werden, sollte der Kurs öffentlich gemacht werden.