Sitzung: 28.01.2019 Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/129/2019
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Kinder, Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat, das neue Konzept zu
beschließen und die Kosten für die Rettungsfähigen Aufsichtspersonen zu
übernehmen.
Kämmerer Koffinke
erklärt, die als Anlage zum Thema Wassergewöhnung befindliche Information der
GUV (Gemeinde Unfall Versicherung) dient als Handlungsanweisung mit
empfehlenden Charakter für die Gemeinde. Es gibt kein Gesetz zur Regelung des
Betreuungsschlüssels; allein auch deshalb nicht, weil es eine freiwillige Leistung
des Kindergartens ist. Der empfehlende Charakter für die Gemeinde ergibt sich
daraus, dass eine Versicherung dahinter steht. Den empfohlenen
Betreuungsschlüssel von 1:5 gab es schon seit längerem; nun will die Gemeinde
dem folgen.
Sachbearbeiterin
Radau erklärt, dass die Wassergewöhnung neu aufgerollt werden muss, da es
keinen gültigen Vertrag gibt und auch keine schriftliche Vereinbarung über die
Buchung eines Bademeisters; dies soll nun nachgeholt werden.
Beisitzer Franz
erklärt, das Baden am Strand sollte beibehalten werden; das Thema Sicherheit
sollte vor dem Hintergrund der besonderen Situation auf Spiekeroog mit Augenmaß
eingerichtet und nicht übertrieben werden.
Kämmerer Koffinke stellt klar, dass die GUV als Versicherer immer zahlen wird.
Im Falle einer zu untersuchenden Schuldhaftigkeit, wären dann ggf. der Träger
und auch die Kindergartenleitung in die Pflicht genommen.
Durch die neuen Vereinbarungen werden die Mitarbeiter geschützt, sowie die
Kinder; daher wird jetzt gehandelt.
RV Redelfs unterstützt Herrn Koffinke und meint, dass Regeln eingehalten werden
sollten, auch wenn sie streng sind.
Gerade kleine Kinder sollten besser geschützt werden, und daher sollte man
nicht über die Kosten reden.
AV Breuer erklärt: Wassergewöhnung ist wichtig, eine FORSA Studie aus dem Jahr
2017 belegt, dass 59 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer sind uns
darüber hinaus im Schnitt nur 40 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen ein
Jugendschwimmabzeichen besitzen.
Kämmerer Koffinke erwidert, dass die Gemeinde die Wassergewöhnung gerne weiter
anbieten möchte; wobei die Rettungsfähigkeit am Strand noch geklärt werden
muss.
Entweder wird eine
Aufsicht mit Rettungsfähigkeit (Bademeister oder DLRG) für Strandgänge der
Kinder gebucht; oder die Mitarbeiterinnen des Kindergartens, bzw. Eltern,
erlernen die vorgeschriebene Rettungsfähigkeit; jeweils immer im
Betreuungsschlüssel 1:5.
RM Heusipp regt an: sollte ein Kurs für Rettungsfähigkeit auf der Insel angeboten werden, sollte der Kurs öffentlich gemacht werden.