Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Gleichstellungsbeauftragte Kösters fragt an, ob die Betreuung von 1. und 2. Klässlern am Nachmittag – also die Einrichtung eines Hortes – eingeführt werden könnte.

Kämmerer Koffinke erklärt, dass ein Hort auf den ersten Blick nur in der Schule durchgeführt werden kann, da die Räume im Kindergarten nicht zur Verfügung stehen.  Hierfür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Landes-Jugendbehörde sowie Rücksprachen mit Schulleitung und Landkreis als Gebäudeeigentümer.

Sollten Personal, Wohnraum und die Kostenfrage geklärt werden, stünde einer Horteinrichtung nichts im Wege.

Im Vorfeld wäre wichtig zu klären, ob eine Förderung durch das Land möglich wäre, da dies eine wichtige Finanzierungsgrundlage ist.

 

AV Breuer erinnert nochmals daran, dass Schulausschuss und AKJFS zusammengelegt werden sollten.

Der Ausschussvorsitzende hat dazu einzuladen; es wird nochmals geklärt, ob eine Zusammenlegung gewünscht wird.

Eine Zusammenlegung würde bedeuten, dass die Termine des AKJFS und die des Schulausschusses an einem Abend direkt nacheinander stattfinden würden.

Sollte AV Breuer dazu einladen, wird dies passieren.