Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Nein: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen zur Befreiung von § 2 und 3 der Gestaltungssatzung I wird nicht erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz den Tagesordnungspunkt. Sie findet, dass sich im Vergleich zur ersten Bauvoranfrage eigentlich nichts geändert hätte.

 

Auch RM Klasing findet die Wohltätigkeitsschiene, die man jetzt fahren will, nicht in Ordnung. Zu klären wäre, warum überhaupt erweitert werden müsse und wenn, dann nur im Rahmen der Möglichkeiten.

Das Haus wäre nach der Erweiterung in diesem Teil dreigeschossig und daher nicht zulässig. Weiterhin wäre das Flachdach bei der Erweiterung nicht zulässig. Das vorhandene Flachdach habe Bestandsschutz, aber alles was neu erstellt werde, müsse nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung gebaut werden. Das heißt, dass dann eben das Flachdach mit einem Satteldach aufgestockt werden müsse.

 

RM Schreiber meint, dass das Wort „Mitarbeiter“ auch nirgendwo mehr Erwähnung finde, der Architekt spreche nur noch von Erweiterung.

 

Die Ausschussvorsitzende weist noch einmal darauf hin, dass auch hier wieder keine Küchen eingeplant wurden, obwohl dies schon bei der ersten Bauvoranfrage beanstandet wurde. Daher glaube sie nicht an Mitarbeiterwohnungen, sondern an weitere Gasteinheiten.

 

 

Das Einvernehmen wird aus nachfolgenden Gründen nicht erteilt.

 

1.    Die Dreigeschossigkeit, Traufhöhe, ist nicht zulässig.

2.    Das Flachdach ist nicht zulässig

3.    Die Wohnungen sind nicht eigenständig, da keine Küche vorhanden ist.

4.    Der Anbau widerspreche damit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.