Sitzung: 21.02.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 01/002/2019
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen zur Befreiung von § 2 und 3 der Gestaltungssatzung I
wird nicht erteilt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert kurz den Tagesordnungspunkt. Sie findet, dass sich im
Vergleich zur ersten Bauvoranfrage eigentlich nichts geändert hätte.
Auch
RM Klasing findet die Wohltätigkeitsschiene, die man jetzt fahren will, nicht
in Ordnung. Zu klären wäre, warum überhaupt erweitert werden müsse und wenn,
dann nur im Rahmen der Möglichkeiten.
Das
Haus wäre nach der Erweiterung in diesem Teil dreigeschossig und daher nicht
zulässig. Weiterhin wäre das Flachdach bei der Erweiterung nicht zulässig. Das
vorhandene Flachdach habe Bestandsschutz, aber alles was neu erstellt werde,
müsse nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung gebaut werden. Das heißt, dass
dann eben das Flachdach mit einem Satteldach aufgestockt werden müsse.
RM
Schreiber meint, dass das Wort „Mitarbeiter“ auch nirgendwo mehr Erwähnung
finde, der Architekt spreche nur noch von Erweiterung.
Die
Ausschussvorsitzende weist noch einmal darauf hin, dass auch hier wieder keine
Küchen eingeplant wurden, obwohl dies schon bei der ersten Bauvoranfrage
beanstandet wurde. Daher glaube sie nicht an Mitarbeiterwohnungen, sondern an
weitere Gasteinheiten.
Das
Einvernehmen wird aus nachfolgenden Gründen nicht erteilt.
1. Die Dreigeschossigkeit, Traufhöhe, ist
nicht zulässig.
2. Das Flachdach ist nicht zulässig
3. Die Wohnungen sind nicht eigenständig,
da keine Küche vorhanden ist.
4. Der Anbau widerspreche damit den
Festsetzungen des Bebauungsplanes.