Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die Ausschreibung  der 16 Wohnungen im Bauprojekt „Achter d´Diek“ wie folgt zu gestalten:

Durch die Verwaltung wurde eine Einteilung der Wohnungen nach Größe/Anzahl der Schlafzimmer in bestimmte Wohnungstypen (A - D) vorgelegt und durch den Rat akzeptiert.

Da eine einheitliche Bewertung des Bewerberkreises immer wieder als sehr schwierig betrachtet wurde, sind folgende Regeln festgelegt worden:

1.    Es ist nur eine „passgenaue“ Bewerbung auf die jeweiligen Wohnungstypen möglich.

Für die Wohnungen des Typ A dürfen sich nur Einzelpersonen bewerben, für Typ B nur zwei Personen, für Typ C nur Familien mit mind. einem Elternteil und 1-2 Kinder und Typ D nur Familien mit mind. einem Elternteil und 2-4 Kinder.

Ungeborene Kinder von Schwangeren zählen bereits als Kind.

2.    Für die Wohnungstypen A und B wurde als Reihenfolge der Kriterien festgelegt:

2.1 Aufenthaltsdauer auf Spiekeroog mit 1. Wohnsitz (gerechnet nach Monaten)

2.2 Bei gleicher Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher, desto vorrangiger)

2.3 Sollte auch hier Gleichstand bestehen, entscheidet das Los

3.    Für die Wohnungstypen C und D wurde festgelegt:

3.1 Aufenthaltsdauer mit 1. Wohnsitz auf Spiekeroog (gerechnet nach Monaten)

3.2 Bei gleicher Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher, desto vorrangiger)

3.3 Ein Rückfall auf „Typ C“ ist möglich, wenn „Typ D“ besetzt ist und es sich bei den Bewerbern um eine Familie mit 2 Kindern handelt. Eine Einreihung erfolgt dann in alle Bewerber der Kat. „C“

3.4 Sollte auch hier Gleichstand bestehen, entscheidet das Los

Für das 1.-18.Lebensjahr wird die Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt. Ansonsten werden vom Stichtag (bei der Erstvergabe 31.12.2018) die Monate der Verweildauer voll berechnet.

Es wird bei Familien, Lebenspartnerschaften, Wohngemeinschaften immer nur der Bewerber bewertet, der die längste Aufenthaltszeit auf Spiekeroog nachweisen kann.

Es soll den Bewerbern eine Wohnung angeboten werden, die nach dem oben beschriebenen System (Pkt. 1-3) über die längste gemeldete Aufenthaltsdauer auf Spiekeroog verfügen. 

Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben, ein Erstzugriffsrecht. 

Die Verweildauer von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf Spiekeroog gemeldet waren, wird erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet.

Sollte diese Abwesenheit kürzer als 10 Jahre gewesen sein, wird die Verweildauer nach dem oben beschriebenen System (Pkt. 1-3) vor und nach, aber nicht während der Abwesenheit gerechnet.

Für sämtliche Ausschreibungen sind Personen ausgeschlossen, die ihren 1. Wohnsitz nicht auf Spiekeroog haben, ein melderechtlich beziehbares Eigentum auf Spiekeroog besitzen, gegen die ein Vollstreckungsersuchen über 100€ vorliegt, die keine oder eine negative Schufa-Auskunft (90% oder schlechter) vorlegen oder deren Jahreseinkommen nach Abzug der Jahreswarmmiete weniger als 2.400€ über dem ALG II-Satz liegt.

Zudem sollen diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Bewerbung  ihr Eigentum auf Spiekeroog verkauft haben.

Die Bewertung durch das Entscheidungsgremium (RV Redelfs, RM Heusipp, RM Warenski) erfolgt öffentlich mit anonymisierten Bewertungsbögen. Diese Bögen erhalten von der Verwaltung eine Kennziffer, die dazu gehörigen Namen sind ausschließlich dem Bürgermeister und seinem Vertreter bekannt sind. Die Entschlüsselung erfolgt nach Erstellung der Rangliste.

Nach dem Auszug eines Mieters wird die Verwaltung bevollmächtigt anhand dieser Kriterien, die zu vergebene Wohnung selbständig mit Nachmietern zu besetzen.

 


RV Redelfs ist der Ansicht, dass in den bisherigen Beratungen die Alleinerziehenden nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Sie spricht sich dafür aus, dass Alleinerziehende sich auf die Wohnungstypen C und D bewerben dürfen, da diese auch zwei Schlafzimmer benötigen.   

Ausgiebig wird über den Status von Inselkindern diskutiert. Problematisch erachtet es die Mehrheit der Ratsmitglieder, dass volljährig gewordenen Inselkinder, die seit der Geburt auf der Insel leben, mit dann 18 Jahren, einen erheblichen Vorteil gegenüber Zugezogenen habe, die z.B. 15 Jahre auf der Insel leben und arbeiten.

Der Rat verständigt sich daher darauf, dass für das 1.-18.Lebensjahr die Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt wird.

Zudem wird die Verweildauer von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf Spiekeroog gemeldet waren, erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet.

Sollte diese Abwesenheit kürzer als 10 Jahre sein, wird die Verweildauer vor und nach, aber nicht während der Abwesenheit gerechnet.

So sollen z.B. Inselkinder, die kurzzeitig die Insel verlassen mussten, ihre zuvor „angesammelten Jahre“ nicht sofort verlieren.

Bzgl. der Ausschlusskriterien bleibt der Rat bei der Meinung, Gründe für den Ausschluss festzulegen. Einzig der Nachweis über das Einkommen, soll dahingehend geändert werden, dass der Bewerber belegen muss, wie hoch sein Verdienst des gesamten letzten Jahres gewesen ist.

Zudem sollen diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Bewerbung  ihr Eigentum auf Spiekeroog verkauft haben.

Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben, ein Erstzugriffsrecht.