Sitzung: 28.02.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/001/2019
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die Ausschreibung der 16 Wohnungen im Bauprojekt „Achter
d´Diek“ wie folgt zu gestalten:
Durch die
Verwaltung wurde eine Einteilung der Wohnungen nach Größe/Anzahl der
Schlafzimmer in bestimmte Wohnungstypen (A - D) vorgelegt und durch den Rat
akzeptiert.
Da eine
einheitliche Bewertung des Bewerberkreises immer wieder als sehr schwierig
betrachtet wurde, sind folgende Regeln festgelegt worden:
1.
Es
ist nur eine „passgenaue“ Bewerbung auf die jeweiligen Wohnungstypen möglich.
Für die Wohnungen des Typ A
dürfen sich nur Einzelpersonen bewerben, für Typ B nur zwei Personen, für Typ C
nur Familien mit mind. einem Elternteil und 1-2 Kinder und Typ D nur Familien
mit mind. einem Elternteil und 2-4 Kinder.
Ungeborene Kinder von
Schwangeren zählen bereits als Kind.
2.
Für
die Wohnungstypen A und B wurde als Reihenfolge der Kriterien festgelegt:
2.1 Aufenthaltsdauer auf
Spiekeroog mit 1. Wohnsitz (gerechnet nach Monaten)
2.2 Bei gleicher
Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind.
50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher,
desto vorrangiger)
2.3 Sollte auch hier
Gleichstand bestehen, entscheidet das Los
3.
Für
die Wohnungstypen C und D wurde festgelegt:
3.1 Aufenthaltsdauer mit 1.
Wohnsitz auf Spiekeroog (gerechnet nach Monaten)
3.2 Bei gleicher
Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind.
50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher,
desto vorrangiger)
3.3 Ein Rückfall auf „Typ C“
ist möglich, wenn „Typ D“ besetzt ist und es sich bei den Bewerbern um eine
Familie mit 2 Kindern handelt. Eine Einreihung erfolgt dann in alle Bewerber
der Kat. „C“
3.4 Sollte auch hier Gleichstand
bestehen, entscheidet das Los
Für das
1.-18.Lebensjahr wird die Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt. Ansonsten
werden vom Stichtag (bei der Erstvergabe 31.12.2018) die Monate der
Verweildauer voll berechnet.
Es wird bei
Familien, Lebenspartnerschaften, Wohngemeinschaften immer nur der Bewerber
bewertet, der die längste Aufenthaltszeit auf Spiekeroog nachweisen kann.
Es soll den
Bewerbern eine Wohnung angeboten werden, die nach dem oben beschriebenen System
(Pkt. 1-3) über die längste gemeldete Aufenthaltsdauer auf Spiekeroog
verfügen.
Schwerbehinderte
mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem
Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen
einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben,
ein Erstzugriffsrecht.
Die Verweildauer
von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf Spiekeroog gemeldet waren,
wird erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet.
Sollte diese
Abwesenheit kürzer als 10 Jahre gewesen sein, wird die Verweildauer nach dem
oben beschriebenen System (Pkt. 1-3) vor und nach, aber nicht während der
Abwesenheit gerechnet.
Für sämtliche
Ausschreibungen sind Personen ausgeschlossen, die ihren 1. Wohnsitz nicht
auf Spiekeroog haben, ein melderechtlich beziehbares Eigentum auf Spiekeroog
besitzen, gegen die ein Vollstreckungsersuchen über 100€ vorliegt, die keine
oder eine negative Schufa-Auskunft (90% oder schlechter) vorlegen oder deren
Jahreseinkommen nach Abzug der Jahreswarmmiete weniger als 2.400€ über dem ALG
II-Satz liegt.
Zudem sollen
diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der
Bewerbung ihr Eigentum auf Spiekeroog
verkauft haben.
Die Bewertung durch
das Entscheidungsgremium (RV Redelfs, RM Heusipp, RM Warenski) erfolgt
öffentlich mit anonymisierten Bewertungsbögen. Diese Bögen erhalten von der
Verwaltung eine Kennziffer, die dazu gehörigen Namen sind ausschließlich dem
Bürgermeister und seinem Vertreter bekannt sind. Die Entschlüsselung erfolgt
nach Erstellung der Rangliste.
Nach dem Auszug
eines Mieters wird die Verwaltung bevollmächtigt anhand dieser Kriterien, die
zu vergebene Wohnung selbständig mit Nachmietern zu besetzen.
RV
Redelfs ist der Ansicht, dass in den bisherigen Beratungen die
Alleinerziehenden nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Sie spricht
sich dafür aus, dass Alleinerziehende sich auf die Wohnungstypen C und D
bewerben dürfen, da diese auch zwei Schlafzimmer benötigen.
Ausgiebig
wird über den Status von Inselkindern diskutiert. Problematisch erachtet es die
Mehrheit der Ratsmitglieder, dass volljährig gewordenen Inselkinder, die seit
der Geburt auf der Insel leben, mit dann 18 Jahren, einen erheblichen Vorteil
gegenüber Zugezogenen habe, die z.B. 15 Jahre auf der Insel leben und arbeiten.
Der
Rat verständigt sich daher darauf, dass für das 1.-18.Lebensjahr die
Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt wird.
Zudem
wird die Verweildauer von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf
Spiekeroog gemeldet waren, erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet.
Sollte
diese Abwesenheit kürzer als 10 Jahre sein, wird die Verweildauer vor und nach,
aber nicht während der Abwesenheit gerechnet.
So
sollen z.B. Inselkinder, die kurzzeitig die Insel verlassen mussten, ihre zuvor
„angesammelten Jahre“ nicht sofort verlieren.
Bzgl.
der Ausschlusskriterien bleibt der Rat bei der Meinung, Gründe für den
Ausschluss festzulegen. Einzig der Nachweis über das Einkommen, soll
dahingehend geändert werden, dass der Bewerber belegen muss, wie hoch sein
Verdienst des gesamten letzten Jahres gewesen ist.
Zudem
sollen diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor
der Bewerbung ihr Eigentum auf Spiekeroog verkauft haben.
Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben, ein Erstzugriffsrecht.