Sitzung: 02.05.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2
Vorlage: 01/031/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Änderung der
Gefahrenabwehrverordnung und somit die Streichung des § 6 der
Gefahrenabwehrverordnung.
Für RV Redelfs
stellen sich nach der Verkündung des Urteils neue Fragen.
RM Warenski erläutert,
dass nach dem Bundessprengstoffgesetz das Abrennen direkt neben einer Kirche
verboten werden kann. Sollte auch nur ein Gebäude dazwischen sein, darf man
wieder Feuerwerk abbrennen.
RM Klasing
betrachtet es als bedauerlich, dass sich trotz des einstimmigen Ratsbeschlusses
einige Gemeindemitglieder gegen die Beschlüsse stellen und sich an das Gericht
wenden.
Dem stimmt RV
Redelfs zu. Auch sie kritisiert das daraus entstehende Signal und fordert mehr
Akzeptanz in der Bevölkerung ein.
RM Germis stellt
hervor, dass der Rat alle ihm bietenden Möglichkeiten ausgenutzt habe. Man
sollte nun das Gerichtsurteil akzeptieren und sich nicht lächerlich machen.
RM Warenski ist der
Meinung, dass weit weniger geböllert wurde als in Vorjahren und er zum
Jahreswechsel einen erneuten Appell an die Bevölkerung befürworten würde.
BM Piszczan
erklärt, dass der neue Berichterstatter des Gerichts die Angelegenheit auch schon im Vorjahr evtl. anders gesehen
hätte. Zudem galt das Urteil gegenüber der alten Lärmschutz- und
Gefahrenabwehrverordnung. Da bereits ein erheblicher Geldbetrag in den
Rechtsstreit geflossen ist, spricht er sich dafür aus, die Regelung zu lockern.
Lt. Gericht wäre z.B. eine Einschränkung, wenn nur in der Zeit von 22.30 – 1.30
Uhr geböllert werden darf. Das Sprengstoffgesetz würde grundsätzlich das
Böllern am 31.12. und 1.1. erlauben.
RM Klasing vermutet, dass die Spiekerooger sich nicht gerne Dinge verbieten lassen. Daher sollte auch nicht ein neues Urteil herbeigeführt werden, sondern das Ganze als Wunsch bzw. Empfehlung des Rates ausgesprochen werden.