Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung und somit die Streichung des § 6 der Gefahrenabwehrverordnung.

 


Für RV Redelfs stellen sich nach der Verkündung des Urteils neue Fragen.

 

RM Warenski erläutert, dass nach dem Bundessprengstoffgesetz das Abrennen direkt neben einer Kirche verboten werden kann. Sollte auch nur ein Gebäude dazwischen sein, darf man wieder Feuerwerk abbrennen.

 

RM Klasing betrachtet es als bedauerlich, dass sich trotz des einstimmigen Ratsbeschlusses einige Gemeindemitglieder gegen die Beschlüsse stellen und sich an das Gericht wenden.

 

Dem stimmt RV Redelfs zu. Auch sie kritisiert das daraus entstehende Signal und fordert mehr Akzeptanz in der Bevölkerung ein.

 

RM Germis stellt hervor, dass der Rat alle ihm bietenden Möglichkeiten ausgenutzt habe. Man sollte nun das Gerichtsurteil akzeptieren und sich nicht lächerlich machen.

 

RM Warenski ist der Meinung, dass weit weniger geböllert wurde als in Vorjahren und er zum Jahreswechsel einen erneuten Appell an die Bevölkerung befürworten würde. 

 

BM Piszczan erklärt, dass der neue Berichterstatter des Gerichts die Angelegenheit  auch schon im Vorjahr evtl. anders gesehen hätte. Zudem galt das Urteil gegenüber der alten Lärmschutz- und Gefahrenabwehrverordnung. Da bereits ein erheblicher Geldbetrag in den Rechtsstreit geflossen ist, spricht er sich dafür aus, die Regelung zu lockern. Lt. Gericht wäre z.B. eine Einschränkung, wenn nur in der Zeit von 22.30 – 1.30 Uhr geböllert werden darf. Das Sprengstoffgesetz würde grundsätzlich das Böllern am 31.12. und 1.1. erlauben.

 

RM Klasing vermutet, dass die Spiekerooger sich nicht gerne Dinge verbieten lassen. Daher sollte auch nicht ein neues Urteil herbeigeführt werden, sondern das Ganze als Wunsch bzw. Empfehlung des Rates ausgesprochen werden.