Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen, der die Hauptsatzung in der Hinsicht ändert, dass ab 2021 Doppelhaushalte möglich sind.

 


Herr Koffinke führt aus, dass die Erstellung eines Doppelhaushaltes viel Aufwand bedeuten würde. Ab 2021 sind die Gemeinden zudem dazu verpflichtet, auf Rechnungen die Mehrwertsteuer auszuweisen. Durch einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 u. 2021 wäre die Gemeinde Spiekeroog damit ein Jahr früher in der Pflicht dies umzusetzen. Er plädiert daher zwar für die Einführung von Doppelhaushalten, würde das Projekt jedoch erst für die Jahre 2021 und 2022 umsetzen wollen.

 

RM Heusipp unterstützt die Argumentation von Herr Koffinke und bittet um Wiedervorlage zu den Haushaltsberatungen für 2021, um dann erneut über das Thema zu beraten.

 

RM Warenski teilt mit, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss für die Einführung eines Doppelhaushaltes entschieden hat.

 

RM Klasing gibt zu Bedenken, dass es dafür einer Änderung der Hauptsatzung bedarf.

 

Auf Wunsch von RM Germis stellt Herr Koffinke die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushaltes hervor. Dabei ist es ein deutlich größerer Aufwand die Haushalte für zwei Jahre festzulegen. Allerdings steht dem entgegen, dass die Abgabe vorgeschriebener Berichte  (z.B. Beteiligungsberichte) für 2 Jahre abgegeben werden können und dadurch insgesamt von einer Arbeitserleichterung gesprochen werden kann. Außerdem entsteht durch den Doppelhaushalt auch eine gewisse Planungssicherheit.

Abschließend stellt er die Problematik hervor, wie umfangreich die MwSt.-Einführung für die Kommunen ist und dies ebenfalls zum 01.01.2020 nicht zu bewältigen wäre.

 

Der Beschlussvorschlag wird in leicht abgeänderter Form mehrheitlich genehmigt.