Sitzung: 02.05.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/013/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen, der die Hauptsatzung in der Hinsicht ändert, dass ab 2021 Doppelhaushalte möglich sind.
Herr Koffinke führt
aus, dass die Erstellung eines Doppelhaushaltes viel Aufwand bedeuten würde. Ab
2021 sind die Gemeinden zudem dazu verpflichtet, auf Rechnungen die
Mehrwertsteuer auszuweisen. Durch einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 u.
2021 wäre die Gemeinde Spiekeroog damit ein Jahr früher in der Pflicht dies
umzusetzen. Er plädiert daher zwar für die Einführung von Doppelhaushalten,
würde das Projekt jedoch erst für die Jahre 2021 und 2022 umsetzen wollen.
RM Heusipp
unterstützt die Argumentation von Herr Koffinke und bittet um Wiedervorlage zu
den Haushaltsberatungen für 2021, um dann erneut über das Thema zu beraten.
RM Warenski teilt
mit, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss für die Einführung eines
Doppelhaushaltes entschieden hat.
RM Klasing gibt zu
Bedenken, dass es dafür einer Änderung der Hauptsatzung bedarf.
Auf Wunsch von RM
Germis stellt Herr Koffinke die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushaltes
hervor. Dabei ist es ein deutlich größerer Aufwand die Haushalte für zwei Jahre
festzulegen. Allerdings steht dem entgegen, dass die Abgabe vorgeschriebener
Berichte (z.B. Beteiligungsberichte) für
2 Jahre abgegeben werden können und dadurch insgesamt von einer
Arbeitserleichterung gesprochen werden kann. Außerdem entsteht durch den
Doppelhaushalt auch eine gewisse Planungssicherheit.
Abschließend stellt
er die Problematik hervor, wie umfangreich die MwSt.-Einführung für die
Kommunen ist und dies ebenfalls zum 01.01.2020 nicht zu bewältigen wäre.
Der Beschlussvorschlag wird in leicht abgeänderter Form mehrheitlich genehmigt.