Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

 

 


Herr Koffinke erklärt, dass der Landkreis in dieser Sache bereits eine Genehmigung ausgesprochen hat, da die Zustimmungsfrist der Gemeinde abgelaufen ist.

Die Landkreise haben den Gemeinden eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, in denen die Gemeinden sich äußern können.

Der Landkreis Wittmund hat seinen Gemeinden zusätzliche vier Wochen eingeräumt. Ansonsten würde eine „Erteilung durch Nichthandlung“ ergehen.  Diese würde der Landkreis jedoch auch nur geben, wenn keine Ausnahme vom geltenden Ortsrecht vorliegt.

Da in dieser Sache nunmehr kein Beschluss erforderlich ist, fasst das Gremium auch keinen Beschluss.