Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35  Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


RM Klasing gibt zu Bedenken, dass sich die Skulptur sicherlich als Hintergrund für Fotos von Abiturjahrgängen eignet lässt. Er schlägt daher vor, den Landkreis darauf hinzuweisen, dass vorab ein Statiker prüfen soll, ob die Skulptur das Gewicht eines kompletten Abiturjahrgang aushalten würde.

 

Das Gremium beschließt diesen Vorschlag in die Stellungnahme mitaufzunehmen.