Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den beantragten Teilabriss eines Gebäudeteils des Objektes Westerloog 6 mit Auflagen. Auflage ist, auf der Grundlage, dass der abzureißende Teil ein Teil einer Gesamteinheit ist, muss im verbleibenden Teil, der durch den Antragsteller selber als rentierlich sanierungsfähig bezeichnet wird, Dauerwohnen auf mindestens 35 m² gemäß B-Plan Dorf Teil A geschaffen werden. Eine Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A für den Ersatzneubau auf der frei werdenden Fläche wird schon jetzt in Abrede gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt dem Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid über diesen Beschluss zukommen zu lassen.

 


RV Redelfs weist darauf hin, dass nur der westliche Teil abgerissen werden soll, weil dieser wegen eines Wasserschadens unbrauchbar geworden ist. Im östlichen Teil muss eine Dauerwohnung von mindestens 35m² entstehen.