Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat Beschließt die Beschaffung weiter Software-Komponenten zum bestehenden Kassenprogramm mpsNF als Investition in Form einer außerplanmäßigen Ausgabe. Hierfür stellt er der Verwaltung 19.063,80 € brutto zur Verfügung. Für die Folgejahre sind jährlich zusätzliche Mittel für Softwarepflege und Support von jährlich 3.200 € brutto einzuplanen.

 


Herr Koffinke erläutert, dass die Einführung der E-Rechnung als weiterer Schritt zum Dokumentenmanagementsystem (DMS) zu sehen ist. Zukünftig werden sich dadurch die Kosten im Bereich der EDV auf jährlich 60.000€ erhöhen.

Zukünftig wird dann die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für die Verwaltung anstehen. Demnach ist geplant, dass alle behördlichen Leistungen bis 2023 online verfügbar sein müssen.

Auf Nachfrage von RM Weibels, ob diese Umstellung eine zeitliche Entlastung für die Verwaltung bedeuten würde, erklärt Herr Koffinke, dass er mit einer Entlastung von 0,1 bis 0,2 Stellen langfristig rechnet.

RV Redelfs zeigt Unverständnis dafür, dass die Kommune die Vorgaben von Bund und Land erfüllen muss, ohne ihre Zustimmung dafür gegeben zu haben und auch keinen finanziellen oder zeitlichen Ausgleich dafür zu erhalten.

RM Klasing fragt an, was geschehen würde, wenn sich die Gemeinde gegen eine solche Umsetzung aussprechen würde.

Herr Koffinke erklärt, dass die Gemeinde ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen würde und die Rechtsaufsicht das Recht der Eigenständigkeit entziehen könnte.

BM Piszczan ergänzt, dass vermutlich an anderer Stelle Genehmigungen nicht erteilt werden würden, wie z.B. bei der Aufnahme von Krediten. Außerdem bestünde das Risiko von nicht unerheblichen Anwaltskosten.