Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ mit den textlichen Festsetzungen in der als Anlage beigefügten Fassung April 2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Beschlossen wird gleichzeitige die Begründung zum Bebauungsplan. Die anliegenden Planzeichnung und Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Änderungen von Hinweisen in der Planzeichnung sowie ggf. in der Begründung aus den Abwägungen der Stellungnahmen sind Bestandteil dieses Beschlusses und werden nachträglich in die Planzeichnung bzw. Begründung übernommen.

 


 

Die Ausschussvorsitzende erläutert hierzu, dass wenn die Einwendungen unter Punkt 7 abgearbeitet wären, im Anschluss der Satzungsbeschluss folge.

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass hier im Bebauungsplanentwurf der Punkt 3.6 geändert werden müsse. Hier stehe ganz unten, dass hierzu keine gesonderten Gestaltungsvorschriften erlassen werden. Schon in einem der letzten Bauausschüsse sei ganz klar gesagt worden, dass man sich vorbehalten will, für diesen Bereich eine Erhaltungssatzung zu erlassen.

 

Herr Koffinke stellt dar, dass dies explizit im Durchführungsvertrag so drinstehen würde. Er weist noch einmal darauf hin, dass beides rechtlich verschieden Sachen wären, das eine sei die Begründung zum Bebauungsplan, das zweite wäre der Durchführungsvertrag.

Wenn der Umbau des Künstlerhauses abgeschlossen sei, wäre auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan abgeschlossen. Im Anschluss danach müsse ein richtiger Bebauungsplan über das gesamte Gebiet darüber geplant werden. In diesem abschließenden Bebauungsplan kann dann die Erhaltungssatzung mitaufgenommen werden.