Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Bereich des Backdecks ist nicht Bestandteil des Einvernehmens.

 


RV Redelfs gibt zu bedenken, dass der Antrag im Wortlaut eine „Attraktivierung des Kurzentrums“ beinhaltet, der Rat jedoch nur das Einvernehmen für die Maßnahmen erteilen möchte, die für die Umsetzung der Abenteuergolfanlage nötig sind.

 

BM Piszczan ergänzt dazu, dass bisher kein Antrag auf Nutzung der gemeindeeigenen Flächen vor dem Backdeck vorliegt.

Bzgl. einer Kompensationsfläche wurde der Verwaltung ein Grundstück in Stedesdorf angeboten. Für diese Fläche wäre ein Kaufpreis von 12.450,76€ zzgl. Nebenkosten zu zahlen. Dabei ist zu Bedenken, dass nur die Gemeinde als Käufer auftreten könnte und die Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden müssen.

 

Mögliche Kompensationsflächen auf der Insel, wie z.B. der Osterfeuerplatz oder die Spülfläche, können aufgrund der fehlenden Erprobung noch nicht als solche genutzt werden.

 

Die Flächen, welche die Gemeinde seinerzeit an den Nationalpark abgegeben hat, können lt. Frau Kuklok-Grimm vom Landkreis Wittmund ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

RM Klasing ist mit der Entscheidung des Landkreises nicht einverstanden und kündigt eine Überprüfung an.

 

RM Schreiber würde gerne seine ausschließliche Zustimmung für die Abenteuergolfanlage geben und fragt an, ob evtl. das Verfahren abgeändert werden muss.

 

Auf Vorschlag von RV Redelfs wird der Beschlussvorschlag erweitert.