Sitzung: 03.09.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/066/2019
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Bereich des Backdecks ist nicht Bestandteil des Einvernehmens.
RV Redelfs
gibt zu bedenken, dass der Antrag im Wortlaut eine „Attraktivierung des
Kurzentrums“ beinhaltet, der Rat jedoch nur das Einvernehmen für die Maßnahmen
erteilen möchte, die für die Umsetzung der Abenteuergolfanlage nötig sind.
BM Piszczan
ergänzt dazu, dass bisher kein Antrag auf Nutzung der gemeindeeigenen Flächen
vor dem Backdeck vorliegt.
Bzgl. einer
Kompensationsfläche wurde der Verwaltung ein Grundstück in Stedesdorf
angeboten. Für diese Fläche wäre ein Kaufpreis von 12.450,76€ zzgl. Nebenkosten
zu zahlen. Dabei ist zu Bedenken, dass nur die Gemeinde als Käufer auftreten
könnte und die Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden müssen.
Mögliche
Kompensationsflächen auf der Insel, wie z.B. der Osterfeuerplatz oder die Spülfläche,
können aufgrund der fehlenden Erprobung noch nicht als solche genutzt werden.
Die Flächen,
welche die Gemeinde seinerzeit an den Nationalpark abgegeben hat, können lt.
Frau Kuklok-Grimm vom Landkreis Wittmund ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
RM Klasing
ist mit der Entscheidung des Landkreises nicht einverstanden und kündigt eine
Überprüfung an.
RM Schreiber
würde gerne seine ausschließliche Zustimmung für die Abenteuergolfanlage geben
und fragt an, ob evtl. das Verfahren abgeändert werden muss.
Auf Vorschlag von RV Redelfs wird der Beschlussvorschlag erweitert.