Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

Hinweis:

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanes Dorf-Teil A erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs weist darauf hin, dass das Gebäude im Besonderen Wohngebiet im BPlan genau definiert wurde.

In die Stellungnahme an den Landkreis soll im Beschluss der Hinweis aufgenommen werden „auf Grundlage unseres Bebauungsplanes“.