Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass der beim letzten Mal geforderte Lageplan mit einer detailgenauen Einzeichnung des Bauvorhabens und die detaillierte Zweckbestimmung der Strandgutwerkstatt zwischenzeitlich eingereicht wurden.