Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Planungswettbewerb vorzubereiten. Die Kriterien des Wettbewerbes werden mit dem Rat zusammen aufgestellt. Es soll ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, eine ökologische und ökonomische Grundlage für eine Entscheidung zur Aufstellung des B-Planes im Bereich Achter d`Utkiek zu entwickeln.

 


RV Redelfs stellt den Sachstand vor:

Das Land Niedersachsen wird das Gebiet im Bereich Achter d`Utkiek nicht verkaufen sondern nur verpachten. Es wäre keine gewerbliche Nutzung möglich, sondern eine alleinige Nutzung für Dauerwohnraum.

RM Schreiber sieht das Projekt aus Kostengründen kritisch: die Erschließungskosten für das neue Gebiet müssten von der Gemeinde getragen werden. Das ganze Projekt würde wahrscheinlich so teuer, dass es nicht funktionieren könne. Es sollte vorab eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen.

RM Warenski merkt an, dass ein Pachtzins eine geringere Belastung wäre, als ein Kaufpreis. Außerdem wäre es ist die einzige Fläche auf der Insel, wo noch Wohnraum geschaffen werden könnte. Daher sollte das Thema weiter verfolgt werden. Man könne evt. auch über die Gründung einer Genossenschaft nachdenken.

BM Piszczan ergänzt, dass das Thema seit 2017 in laufender Diskussion wäre. Eine Entwicklungsphase würde mindestens 3-5 Jahre dauern; die Bebauung selbst dann nochmals einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Schrader vom Domänenamt kommt im Januar oder Februar 2020 noch einmal auf die Insel um zu klären, ob das gesamte Gebiet gepachtet oder ob die Fläche ggf. verkleinert würde. Es würden maximal 50% der möglichen Fläche bebaut werden.

 

Zudem sollte auch das Thema „ nördlich der Richelwiesen“ aufgegriffen werden. Sollte das Land zur Versiegelung freigegeben werden, würden zwar einige Privatleute sehr reich; aber die Möglichkeit, eine Bebauung zu überdenken, müsse diskutiert werden.

 

RM Klasing stellt in Frage, ob die Wohnungsnot durch das neue Gebiet behoben würde. Es müsse auf Dauerwohnraum beharrt werden, ansonsten bestünde die Gefahr, dass – vor allem externe Investoren – nach und nach den Wohnraum als Ferienwohnungen vergeben.

Es müsse eher über die Nachverdichtung bestehender Bauflächen nachgedacht werden.

Er stellt die Nachhaltigkeit von „Cradle to Cradle“ in Frage: eine Versiegelung von unberührten Dünen sei nicht nachhaltig. Neuversiegelung bedeute zusätzlich hohe Kosten, da Ausgleichszahlungen für die versiegelten Dünen geleistet werden müssten. Daher solle nicht auf eine Bebauung, sondern auf eine weitere Nachverdichtung fokussiert werden.

RV Redelfs merkt an, dass die Schaffung einer Faktenlage vonnöten wäre, um das Projekt richtig beurteilen zu können.

BM Piszczan ergänzt, dass das Dünenland mit 75€/ m² bewertet würde; dies würde bei einer Fläche von 2 Hektar zu ca. 2 Mio. Euro als Ausgleichszahlungen durch die Gemeinde führen.

Bereits existierende Unterlagen würden den Planern zur Verfügung gestellt, sodass eine Planung nicht vollständig von vorn begonnen werden müsste. Mit der Planung würde die baurechtliche Grundlage geschaffen.

RM Weibels ergänzt, dass Machbarkeit und Kostenrahmen zwingend Bestandteil der Ausschreibung sein müssten.