Sitzung: 12.12.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/102/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Planungswettbewerb
vorzubereiten. Die Kriterien des Wettbewerbes werden mit dem Rat zusammen
aufgestellt. Es soll ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, eine ökologische und ökonomische Grundlage für
eine Entscheidung zur Aufstellung des B-Planes im Bereich Achter d`Utkiek zu
entwickeln.
RV Redelfs stellt den Sachstand vor:
Das Land Niedersachsen wird das Gebiet im Bereich Achter d`Utkiek nicht
verkaufen sondern nur verpachten. Es wäre keine gewerbliche Nutzung möglich,
sondern eine alleinige Nutzung für Dauerwohnraum.
RM Schreiber sieht das Projekt aus Kostengründen kritisch: die
Erschließungskosten für das neue Gebiet müssten von der Gemeinde getragen
werden. Das ganze Projekt würde wahrscheinlich so teuer, dass es nicht
funktionieren könne. Es sollte vorab eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen.
RM Warenski merkt an, dass ein Pachtzins eine geringere Belastung wäre,
als ein Kaufpreis. Außerdem wäre es ist die einzige Fläche auf der Insel, wo
noch Wohnraum geschaffen werden könnte. Daher sollte das Thema weiter verfolgt
werden. Man könne evt. auch über die Gründung einer Genossenschaft nachdenken.
BM Piszczan ergänzt, dass das Thema seit 2017 in laufender Diskussion
wäre. Eine Entwicklungsphase würde mindestens 3-5 Jahre dauern; die Bebauung
selbst dann nochmals einige Zeit in Anspruch nehmen.
Herr Schrader vom Domänenamt kommt im Januar oder Februar 2020 noch
einmal auf die Insel um zu klären, ob das gesamte Gebiet gepachtet oder ob die
Fläche ggf. verkleinert würde. Es würden maximal 50% der möglichen Fläche
bebaut werden.
Zudem sollte auch das Thema „ nördlich der Richelwiesen“ aufgegriffen
werden. Sollte das Land zur Versiegelung freigegeben werden, würden zwar einige
Privatleute sehr reich; aber die Möglichkeit, eine Bebauung zu überdenken,
müsse diskutiert werden.
RM Klasing stellt in Frage, ob die Wohnungsnot durch das neue Gebiet
behoben würde. Es müsse auf Dauerwohnraum beharrt werden, ansonsten bestünde
die Gefahr, dass – vor allem externe Investoren – nach und nach den Wohnraum
als Ferienwohnungen vergeben.
Es müsse eher über die Nachverdichtung bestehender Bauflächen
nachgedacht werden.
Er stellt die Nachhaltigkeit von „Cradle to Cradle“ in Frage: eine
Versiegelung von unberührten Dünen sei nicht nachhaltig. Neuversiegelung
bedeute zusätzlich hohe Kosten, da Ausgleichszahlungen für die versiegelten
Dünen geleistet werden müssten. Daher solle nicht auf eine Bebauung, sondern
auf eine weitere Nachverdichtung fokussiert werden.
RV Redelfs merkt an, dass die Schaffung einer Faktenlage vonnöten wäre,
um das Projekt richtig beurteilen zu können.
BM Piszczan ergänzt, dass das Dünenland mit 75€/ m² bewertet würde; dies
würde bei einer Fläche von 2 Hektar zu ca. 2 Mio. Euro als Ausgleichszahlungen
durch die Gemeinde führen.
Bereits existierende Unterlagen würden den Planern zur Verfügung
gestellt, sodass eine Planung nicht vollständig von vorn begonnen werden
müsste. Mit der Planung würde die baurechtliche Grundlage geschaffen.
RM Weibels ergänzt, dass Machbarkeit und Kostenrahmen zwingend Bestandteil der Ausschreibung sein müssten.