Sitzung: 06.01.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 01/105/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Eine Ausnahme nach § 35 BauGB wird nicht erteilt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert, dass der Rat in seiner letzten Sitzung diesen
Tagesordnungspunkt zurück in den Bauausschuss verwiesen hatte, da hierzu noch
eine Stellungnahme des Landkreises eingeholt werden sollte.
Die
Stellungnahme des Landkreises liegt jetzt vor und besagt, dass das Gebäude im
Außenbereich liege und nicht privilegiert sei. Man könne hier Ferienwohnungen
zulassen, müsse dies aber nicht, da man hiermit dann auch einen Präzedenzfall
schaffe.
Herr
Koffinke erklärt hierzu, dass es bestimmte Ausnahmen für Bauen im Außenbereich
gebe, welche zugelassen werden müssen, wie z.B. für die Landwirtschaft.
Hier
handele es sich jedoch um eine Dauerwohnstätte, was bedeute, dass hier eine
richtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsste. Wenn hier einer Umnutzung
zugestimmt werde, schaffe man hiermit einen Präzedenzfall für alle hier auf der
Insel im Außenbereich liegenden Gebäude. Ferienwohnungen statt Dauerwohnen im
Außenbereich, dies wäre eine neue Betriebsform.
RM
Weibels zeigt sich irritiert, da von ca. 1,5 Jahren an dem Gebäude, laut
Auskunft des Handwerkers, ein Anbau stattgefunden hätte.
Laut
Herrn Koffinke sei für die jetzt vorliegende Bauvoranfrage unerheblich, was
vorher gewesen sei.
RM
Klasing meint, dass das Gebäude auch zu früheren Zeiten nie ein
landwirtschaftlicher Betrieb gewesen sei. Er erinnert sich jedoch, dass der
Eigentümer sich schon vor ca. 30 Jahren damit gerühmt habe, der Erste zu sein,
der auf der Insel Ferienwohnungen anbiete. Er ist der Meinung, dass man in
Anbetracht der verschiedenen Außenbereichsgrundstücke nicht mit zweierlei Maß
messen dürfe.
Vielleicht
sei die frühere Baugenehmigung für eine Ferienwohnung gewesen, er bittet die
Verwaltung dies zu prüfen.
RM
Warenski ist der Ansicht, dass falls hier bis jetzt nur Dauerwohnraum genehmigt
sei, hier auch keine Ferienwohnungen genehmigt werden sollten.
Die
Ausschussvorsitzende geht davon aus, dass es sich hier um keine genehmigten
Ferienwohnungen handelt und plädiert noch einmal dafür, diese auch zukünftig
nicht zuzulassen. Auch Sie fordert die Verwaltung auf, dies noch einmal zu
prüfen.
RM
Weibels schlägt vor, die Zustimmung zur Hälfte für Ferienwohnungen und zur
Hälfte für Dauerwohnraum zu geben.
Herr
Koffinke erwidert hierauf, dass eine Ausnahme eine Ausnahme sei, egal wie viel
Fläche. Hierin müsste detailliert begründet werden, warum genau in diesem Fall
einer Ausnahme zugestimmt werde, da dies sonst nach dem Gleichheitsgrundsatz
auch anderen zukünftigen Antragstellern genehmigt werden müsse. Die Verwaltung
würde die Ausnahmegenehmigung nicht empfehlen.
RM
Klasing meint, dass in den Außenbereichen die Nutzung der Gebäude genau
definiert wurde.
Herr
Koffinke verdeutlicht noch einmal, dass im Gegensatz zur Ausnahmegenehmigung
eine Ablehnung nach § 35 BauGB nicht begründet werden müsse.
Die Ausschussvorsitzende bittet darum, dies durch die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23.01.20 noch einmal zu überprüfen.