Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Eine Ausnahme nach § 35 BauGB wird nicht erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass der Rat in seiner letzten Sitzung diesen Tagesordnungspunkt zurück in den Bauausschuss verwiesen hatte, da hierzu noch eine Stellungnahme des Landkreises eingeholt werden sollte.

Die Stellungnahme des Landkreises liegt jetzt vor und besagt, dass das Gebäude im Außenbereich liege und nicht privilegiert sei. Man könne hier Ferienwohnungen zulassen, müsse dies aber nicht, da man hiermit dann auch einen Präzedenzfall schaffe.

 

Herr Koffinke erklärt hierzu, dass es bestimmte Ausnahmen für Bauen im Außenbereich gebe, welche zugelassen werden müssen, wie z.B. für die Landwirtschaft.

Hier handele es sich jedoch um eine Dauerwohnstätte, was bedeute, dass hier eine richtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsste. Wenn hier einer Umnutzung zugestimmt werde, schaffe man hiermit einen Präzedenzfall für alle hier auf der Insel im Außenbereich liegenden Gebäude. Ferienwohnungen statt Dauerwohnen im Außenbereich, dies wäre eine neue Betriebsform.

 

RM Weibels zeigt sich irritiert, da von ca. 1,5 Jahren an dem Gebäude, laut Auskunft des Handwerkers, ein Anbau stattgefunden hätte.

 

Laut Herrn Koffinke sei für die jetzt vorliegende Bauvoranfrage unerheblich, was vorher gewesen sei.

 

RM Klasing meint, dass das Gebäude auch zu früheren Zeiten nie ein landwirtschaftlicher Betrieb gewesen sei. Er erinnert sich jedoch, dass der Eigentümer sich schon vor ca. 30 Jahren damit gerühmt habe, der Erste zu sein, der auf der Insel Ferienwohnungen anbiete. Er ist der Meinung, dass man in Anbetracht der verschiedenen Außenbereichsgrundstücke nicht mit zweierlei Maß messen dürfe.

Vielleicht sei die frühere Baugenehmigung für eine Ferienwohnung gewesen, er bittet die Verwaltung dies zu prüfen.

 

RM Warenski ist der Ansicht, dass falls hier bis jetzt nur Dauerwohnraum genehmigt sei, hier auch keine Ferienwohnungen genehmigt werden sollten.

 

Die Ausschussvorsitzende geht davon aus, dass es sich hier um keine genehmigten Ferienwohnungen handelt und plädiert noch einmal dafür, diese auch zukünftig nicht zuzulassen. Auch Sie fordert die Verwaltung auf, dies noch einmal zu prüfen.

 

RM Weibels schlägt vor, die Zustimmung zur Hälfte für Ferienwohnungen und zur Hälfte für Dauerwohnraum zu geben.

 

Herr Koffinke erwidert hierauf, dass eine Ausnahme eine Ausnahme sei, egal wie viel Fläche. Hierin müsste detailliert begründet werden, warum genau in diesem Fall einer Ausnahme zugestimmt werde, da dies sonst nach dem Gleichheitsgrundsatz auch anderen zukünftigen Antragstellern genehmigt werden müsse. Die Verwaltung würde die Ausnahmegenehmigung nicht empfehlen.

 

RM Klasing meint, dass in den Außenbereichen die Nutzung der Gebäude genau definiert wurde.

 

Herr Koffinke verdeutlicht noch einmal, dass im Gegensatz zur Ausnahmegenehmigung eine Ablehnung nach § 35 BauGB nicht begründet werden müsse.

 

Die Ausschussvorsitzende bittet darum, dies durch die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23.01.20 noch einmal zu überprüfen.