Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, da die Dachneigung nicht der Gestaltungssatzung entspricht und der Grundriss fehlt.

 


Die Ausschussvorsitzende erläutert kurz den Tagesordnungspunkt und ist der Meinung, dass man dies nicht genehmigen sollte, da die vorgeschriebene Dachneigung gemäß der Gestaltungssatzung nicht eingehalten werde.

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass sich der Anbau gut an das Bestandgebäude anpassen würde.

 

RM Redelfs meint, dass die Dachneigung flacher, d.h. zwischen 10-15° liegen müsse, wie sie die Gestaltungssatzung vorgebe. Zudem sollte hier auf keinen Fall ein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Die Bauherrin soll vorab informiert werden, dass Sie die fehlenden Unterlagen bis zur Einladung zur Ratssitzung nachreichen kann, um in der Ratssitzung einen Beschluss fassen zu können.