Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung mit den Eigentümern des Grundstückes Achter d´Diek 3 Verhandlungen aufzunehmen, um maximal 5 Wohnungen für die maximale Zeit von 6 Jahren, spätestens bis zur hinreichenden Schaffung von neuen Wohnraum für Bedienstete von öffentlichen Aufgabenträgern, anzumieten. Diese Wohnungen sind gesichert an den Bediensteten weiterzuvermieten.

 


 

BM Piszczan fasst zusammen, dass im ehemaligen Künstlerhaus demnächst ca. 15 Wohnungen frei würden, die als Dauerwohnraum genutzt werden. Die Verwaltung möchte mit dem Eigentümer des Künstlerhauses in Verhandlung treten können, um ggf. auf 5 Wohnungen  ein „Vormietrecht“ für Angestellte des öffentlichen Dienstes zu bekommen, bis eigene Gemeindewohnungen zur Verfügung stehen.

Da es einen Beschluss aus der Vergangenheit gibt, dass diese Verhandlungen nicht geführt werden sollen, müsste dieser aufgehoben werden.

RM Klasing fragt, warum es diesen Verhandlungsausschluss vor einem Jahr gegeben habe. RV Redelfs antwortet, dass seinerzeit vermieden werden sollte, Interessenten unterschiedlich zu behandeln. Z.B. sollte eine Lehrerin mit Wohnraumbedarf nicht vorrangig diesen Wohnraum vor z.B. einer Reinigungskraft erhalten.

RM Weibels meint, dass der neue Beschluss nichts mit dem vergangen zu tun hätte.

Wichtig wäre, dass kein gemieteter Leerraum auf Kosten der Gemeinde zustande kommen sollte. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass lediglich das Mandat erteilt werden sollte, um offen mit dem Eigentümer in Verhandlung zu treten.

Die Verhandlungen mit dem Eigentümer würden zeigen, ob und welche Risiken für die Gemeinde entstehen würden. Diese würden dann im Rat besprochen und entschieden.