Sitzung: 05.03.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/004/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung mit den Eigentümern des
Grundstückes Achter d´Diek 3 Verhandlungen aufzunehmen, um maximal 5 Wohnungen
für die maximale Zeit von 6 Jahren, spätestens bis zur hinreichenden Schaffung
von neuen Wohnraum für Bedienstete von öffentlichen Aufgabenträgern,
anzumieten. Diese Wohnungen sind gesichert an den Bediensteten
weiterzuvermieten.
BM Piszczan fasst
zusammen, dass im ehemaligen Künstlerhaus demnächst ca. 15 Wohnungen frei
würden, die als Dauerwohnraum genutzt werden. Die Verwaltung möchte mit dem
Eigentümer des Künstlerhauses in Verhandlung treten können, um ggf. auf 5
Wohnungen ein „Vormietrecht“ für
Angestellte des öffentlichen Dienstes zu bekommen, bis eigene Gemeindewohnungen
zur Verfügung stehen.
Da es einen
Beschluss aus der Vergangenheit gibt, dass diese Verhandlungen nicht geführt
werden sollen, müsste dieser aufgehoben werden.
RM Klasing fragt,
warum es diesen Verhandlungsausschluss vor einem Jahr gegeben habe. RV Redelfs
antwortet, dass seinerzeit vermieden werden sollte, Interessenten
unterschiedlich zu behandeln. Z.B. sollte eine Lehrerin mit Wohnraumbedarf
nicht vorrangig diesen Wohnraum vor z.B. einer Reinigungskraft erhalten.
RM Weibels meint,
dass der neue Beschluss nichts mit dem vergangen zu tun hätte.
Wichtig wäre, dass
kein gemieteter Leerraum auf Kosten der Gemeinde zustande kommen sollte.
Kämmerer Koffinke ergänzt, dass lediglich das Mandat erteilt werden sollte, um
offen mit dem Eigentümer in Verhandlung zu treten.
Die Verhandlungen mit dem Eigentümer würden zeigen, ob und welche Risiken für die Gemeinde entstehen würden. Diese würden dann im Rat besprochen und entschieden.