Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Abbruch der bestehenden Ferienbungalows und Neubau von zwei Gebäuden mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung gemäß den geltenden Festsetzungen des B-Planes Dorf-Teil A  ist zulässig.

 

Zusätzlicher Hinweis für den LK:
In einem Bauantrag ist die Größe und Lage der Dauerwohnung eindeutig nachzuweisen.

 


RM Klasing nimmt wieder Platz am Rats -Tisch

 

RV Redelfs erläutert, dass es keine Bauausschuss Sitzung gab und sie im VA vorgetragen hat, dass der Neubau nicht wie beantragt, erfolgen kann. Sie möchte dem LK den Hinweis geben, dass die 20 m Abstand zur Straße nicht gegeben sind. Sie ist der Meinung, dass nach Abbruch des westlichen Hauses die 20m-Linie zur Straße durchzuziehen sei und der geplante Neubau damit im nicht überbaubaren Bereich läge.
Der Abbruch des Gebäudes wäre möglich; der Neubau sei problematisch.
RM Weibels merkt an, dass eine Baugrenze um das Haus herum verläuft, bzw. das Haus auf der Linie stehe.
RM Warenski spricht sich dafür aus, dass der LK mit dem Hinweis der Linie die Sachlage klären und entsprechend den Bauherrn informieren solle.
BM Piszczan merkt an, dass der Bereich bebaubar wäre; RM Klasing stimmt zu, dass nach B-Plan Dorf-Teil A, die Bebauung zulässig sei.
BM Piszczan ergänzt, dass die Dauerwohnung in der Zeichnung des Bestandes zu finden sei. RM Klasing widerspricht: die neuen Zeichnungen würden auch die neuen Häuser zeigen und dort würde die Dauerwohnung fehlen. Auch das Größenverhältnis der Dauerwohnung zur Bebauung müsste geklärt werden.
RV Redelfs schlägt vor, die Anfrage an den Bauherrn zurück zu geben und nach der Dauerwohnung zu fragen. Dies soll bis zur nächsten Ratssitzung geklärt werden.
RM Weibels schlägt vor, die Bauvoranfrage nochmals an den LK geben.