Sitzung: 23.04.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/013/2020
Beschlussvorschlag:
Der Abbruch der bestehenden Ferienbungalows
und Neubau von zwei Gebäuden mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung gemäß
den geltenden Festsetzungen des B-Planes Dorf-Teil A ist zulässig.
Zusätzlicher
Hinweis für den LK:
In einem Bauantrag ist die Größe und Lage der Dauerwohnung eindeutig
nachzuweisen.
RM Klasing
nimmt wieder Platz am Rats -Tisch
RV Redelfs
erläutert, dass es keine Bauausschuss Sitzung gab und sie im VA vorgetragen
hat, dass der Neubau nicht wie beantragt, erfolgen kann. Sie möchte dem LK den
Hinweis geben, dass die 20 m Abstand zur Straße nicht gegeben sind. Sie ist der
Meinung, dass nach Abbruch des westlichen Hauses die 20m-Linie zur Straße
durchzuziehen sei und der geplante Neubau damit im nicht überbaubaren Bereich
läge.
Der Abbruch des Gebäudes wäre möglich; der Neubau sei problematisch.
RM Weibels merkt an, dass eine Baugrenze um das Haus herum verläuft, bzw. das
Haus auf der Linie stehe.
RM Warenski spricht sich dafür aus, dass der LK mit dem Hinweis der Linie die
Sachlage klären und entsprechend den Bauherrn informieren solle.
BM Piszczan merkt an, dass der Bereich bebaubar wäre; RM Klasing stimmt zu,
dass nach B-Plan Dorf-Teil A, die Bebauung zulässig sei.
BM Piszczan ergänzt, dass die Dauerwohnung in der Zeichnung des Bestandes zu
finden sei. RM Klasing widerspricht: die neuen Zeichnungen würden auch die
neuen Häuser zeigen und dort würde die Dauerwohnung fehlen. Auch das
Größenverhältnis der Dauerwohnung zur Bebauung müsste geklärt werden.
RV Redelfs schlägt vor, die Anfrage an den Bauherrn zurück zu geben und nach
der Dauerwohnung zu fragen. Dies soll bis zur nächsten Ratssitzung geklärt
werden.
RM Weibels schlägt vor, die Bauvoranfrage nochmals an den LK geben.