Beschlussvorschlag:

1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erneut beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung sind identisch.

 

 


RV Redelfs erläutert, dass die existierenden Aufstellungsbeschlüsse vielfältig wären und daher solle ein neuer und aktueller Aufstellungsbeschluss zusammengefasst erstellt werden. Es gehe um ein sauberes Bauleitverfahren, das zukünftige Arbeiten erleichtern würde.

RM Schreiber merkt an dieser Stelle an, dass für Zuhörer der Zusammenhang der Beschlussvorlagen schwierig zu erkennen wäre. Er versicherte, dass jeder Punkt im Bauausschuss und Verwaltungsausschuss ausführlich diskutiert und vorberaten wurde. Die Themen würden keinesfalls durchgewunken; es sei vorab ausführlich beraten worden.