Sitzung: 02.07.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/028/2020
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erneut beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung sind identisch.
RV Redelfs
erläutert, dass die existierenden Aufstellungsbeschlüsse vielfältig wären und
daher solle ein neuer und aktueller Aufstellungsbeschluss zusammengefasst
erstellt werden. Es gehe um ein sauberes Bauleitverfahren, das zukünftige
Arbeiten erleichtern würde.
RM Schreiber merkt an dieser Stelle an, dass für Zuhörer der Zusammenhang der
Beschlussvorlagen schwierig zu erkennen wäre. Er versicherte, dass jeder Punkt
im Bauausschuss und Verwaltungsausschuss ausführlich diskutiert und vorberaten wurde.
Die Themen würden keinesfalls durchgewunken; es sei vorab ausführlich beraten
worden.