Sitzung: 23.11.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst
Vorlage: 01/030/2020
Da
zur heutigen Sitzung des Bauausschusses viele Zuhörer anwesend sind, erklärt RM
Breuer vorab den Sinn und Zweck einer Milieuschutzsatzung.
Dieser
Tagesordnungspunkt sei ein wiederkehrender Punkt auf jeder Sitzung des
Bauausschusses. Zunächst gelte es verwaltungsseitig herauszufinden, welche
Möglichkeiten es in einem genau zu definierendem Bereich überhaupt gebe. Im
Anschluss müsse das ganze rechtlich abgeklärt werden. Eine Satzung sei hier ein
mögliches Instrument, andere Mittel werden jedoch nicht ausgeschlossen und vor
allem werde nichts hinter verschlossenen Türen beschlossen.
Zunächst
müsse abgeschätzt werden, welche Ziele sinnvoll seien. Wichtig wäre, den
Bereich für die Satzung zu generieren und vor allem einen Zeitplan
aufzustellen. Er empfindet es als äußerst positiv, dass so viele Zuhörer hierzu
erschienen sind und wünscht sich, dass dies auch zukünftig so wäre.
RM
Klasing ist der Ansicht, dass das jetzt schon bestehende Gewerbe dort auch
betrieben werden dürfe, weshalb dies daher nicht in einer Satzung festgelegt
werden müsste. Wenn jetzige Gewerbetreibende später eine andere Nutzung
anstrebten, wäre dies durch die Satzung untersagt. Dies sei ein massiver
Eingriff ins Eigentumsrecht, was er schon in der letzten Sitzung zu bedenken
gegeben hätte.
Bebauungspläne
müssten mindestens 7 Jahre Bestand haben, bevor in Rechte eingegriffen werden
könne. Daher solle sich die Gemeinde zuerst rechtlich beraten lassen, um
Regressansprüchen vorzubeugen, da die Bevölkerung sehr klagewütig sei.
Nach
Ansicht von Ausschussvorsitzender Redelfs sei die Idee zu einer
Milieuschutzsatzung entstanden, da viele Gewerbebetriebe, welche es bislang
gab, nicht mehr da wären, da mit reiner Vermietung die Gebäude wirtschaftlich
ausgelastet sind. Wenn jedoch die Infrastruktur nicht mehr gegeben wäre,
funktioniere auch dies nicht mehr. Daher müsse das, was rechtlich möglich ist,
versorgungstechnisch und infrastrukturell, gesichert werden.
RM
Breuer erwidert, dass es natürlich sehr kritisch gesehen werde, dass das
Angebot immer weiter schrumpfe. Jedoch dürfe man nicht mit einschränkenden
Maßnahmen anfangen. Egal was gemacht würde, es werde nie die Gesamtheit der
Bevölkerung oder Gewerbetreibenden dahinterstehen. So werde es immer einige
geben, die juristische Mittel ergreifen, da sie ihr Eigentum ohne
Einschränkungen frei nutzen wollen. Wenn jedoch nichts getan werde, sei
vielleicht in 10 Jahren nichts mehr vorhanden und dann sei es zu spät.
Auch
RM Schreiber spricht sich dafür aus, sich hierzu zunächst juristisch beraten zu
lassen. Er empfindet die Aufstellung einer solchen Satzung als genauso großes
Projekt, wie die Aufstellung des Bebauungsplanes. Dies hätte bestimmt 5 Jahre
gedauert und sie ständen jetzt hiermit
erst am Anfang.
Die
Ausschussvorsitzende erläutert, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes
genau festgelegt wäre, wann die Öffentlichkeit zu beteiligen sei. Das wäre hier
anders, da die Bevölkerung von Anfang an miteinbezogen werde. Und Gegenstimmen
werde es immer geben.
Nach
Auffassung von RM Klasing wäre eine Milieuschutzsatzung eine Erhaltungssatzung
nach § 172 BauGB, in der die bisher vorhandene Bevölkerungsstruktur erhalten
werden solle. Das bedeute, dass Wohnraum nicht durch Gewerbe vertrieben werden
solle. Die Frage wäre jedoch, ob das überhaupt gewünscht wäre? Und ob überhaupt
Gewerbe verpflichtend festgelegt werden dürfe?
RM
Breuer weist noch einmal darauf hin, dass dies vorab juristisch abgeklärt
werden müsste. Bei dem festzulegenden Bereich einer Milieuschutzsatzung könne
es sich jedoch auch um einen historisch gewachsenen Dorfkern handeln. Es gehe
zunächst ausschließlich darum, welche Optionen hier überhaupt möglich wären.
Der noch vor Jahren immer gesagte Satz, dass der Markt das schon regeln würde,
träfe nicht zu und führe vor allem nicht in die gewünschte Richtung.
Junge
Familien bekämen keinen Fuß in die Tür. Die Gewerbeangebote wären total
überteuert, so dass viele die Insel wieder verlassen würden.
RM
Germis äußert, dass man früher als Normalbürger ein Haus auf der Insel kaufen
konnte, heute bestehe diese Chance nicht mehr. Auch würde durch die heutigen
Exklusivwohnungen ein anderes
Gästeklientel angezogen, die eine Flaniermeile und gehobene Gastronomie
erwarten. Vielleicht könne die Gemeinde Grundstücke an junge Familien mit der
Auflage für Gewerbe vergeben. Das Thema müsse angegangen werden, da ohne
Infrastruktur und Geschäfte irgendwann auch keine Gäste mehr kämen.
Nach
Ansicht der Ausschussvorsitzenden Redelfs müsse zunächst überlegt werden, wo
was gebraucht werde und anschließend ein Städteplaner damit beauftragt werden.
BM
Piszczan kann die Argumentation gut nachvollziehen, aber ein Stadtplaner könne
nur das umsetzen, was ihm vorgegeben werde.
Norderney
hätte zum einen die Regelungen durch die Erhaltungssatzung nach § 173 BauGB,
weiterhin wurden alle Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgeschrieben.
Er
bittet die Ausschussmitglieder darum, in den nächsten Wochen/Monaten die
Eckpfosten hierfür zu erarbeiten. Evtl. wäre doch die Bildung einer
Arbeitsgruppe sinnvoll, um Wichtiges herauszuarbeiten.
Nach
Ansicht von RM Breuer stehen zunächst zwei Aufgaben an:
1. Zunächst konkrete Bereiche festlegen und
dies juristisch abklären
2. Fördermöglichkeiten für neue
Gewerbebetriebe schaffen
RM
Schreiber hält es für sinnvoll, den Dorfkern als Geltungsbereich zu definieren.
RM
Klasing spricht sich dafür aus, bestimmte Zonen gewerberechtlich zu sichern und
Gästebeherbergung dort nicht zuzulassen. Dies müsste dann durch einen
Verwaltungsrechtler abgeklärt werden. Wichtig sei die rechtliche Abklärung,
bevor öffentliche Veranstaltungen stattfänden.
RM
Breuer hält das Ganze für nicht so einfach. Zunächst müsse herausgefunden
werden, welche Satzungsfragen abschlägig beschieden wurden. Er betont noch
einmal, dass er eine öffentliche Veranstaltung für immens wichtig erachte. Auch
die Beteiligung der Gewerbetreibenden sei sehr wichtig um herauszufinden,
welche Ideen diese haben.
Die
Ausschussvorsitzende stellt die Frage, ob der Verwaltungsrechtler schon jetzt
einen klar definierten Bereich bräuchte oder erst später.
BM
Piszczan antwortet hierauf, dass das Grundsätzliche, hier vor allem Gewerbe
sichern und Ferienwohnungen auszuschließen, zunächst vorab geklärt werden
könne.
RM
Breuer betont noch einmal, wie wichtig ein Zeitplan hierfür sei. Vielleicht seien
zum nächsten Bauausschuss schon einige Fragen geklärt, so dass man evtl. schon
Einzelgespräche mit machen Gewerbebetrieben führen könnte.
BM
Piszczan weist darauf hin, dass dies nun Dauertagesordnungspunkt in jedem
Bauausschuss wäre, da hier tiefgreifende Fragen geklärt und in den Sitzungen
abgearbeitet werden müssten. Die konkrete Aufstellung einer Satzung könne erst
nach der rechtlichen Klärung erfolgen.
Nach
Auffassung von RM Germis sei hier vor allem auch der Wohnraum für
Gewerbetreibende entscheidend.
RM
Klasing meint, dass in Bezug Dauerwohnraum mit den 16 Gemeindewohnungen Achter
d‘ Diek und 15 Dauerwohnungen im Künstlerhaus schon viel erreicht wurde.
Hierauf
fragt RM Schreiber nach, wer den nach Bebauungsplan 30% geforderten
Dauerwohnraum kontrolliere.
Der
Bürgermeister erklärt hierzu, dass auch Zweitwohnungen Dauerwohnraum wäre.
Würden Dauerwohnungen nicht als Dauerwohnraum genutzt, ergehe eine Meldung an
den Landkreis, die Gemeinde dürfe dies nicht ahnden.