Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

 

 


Da zur heutigen Sitzung des Bauausschusses viele Zuhörer anwesend sind, erklärt RM Breuer vorab den Sinn und Zweck einer Milieuschutzsatzung.

Dieser Tagesordnungspunkt sei ein wiederkehrender Punkt auf jeder Sitzung des Bauausschusses. Zunächst gelte es verwaltungsseitig herauszufinden, welche Möglichkeiten es in einem genau zu definierendem Bereich überhaupt gebe. Im Anschluss müsse das ganze rechtlich abgeklärt werden. Eine Satzung sei hier ein mögliches Instrument, andere Mittel werden jedoch nicht ausgeschlossen und vor allem werde nichts hinter verschlossenen Türen beschlossen.

Zunächst müsse abgeschätzt werden, welche Ziele sinnvoll seien. Wichtig wäre, den Bereich für die Satzung zu generieren und vor allem einen Zeitplan aufzustellen. Er empfindet es als äußerst positiv, dass so viele Zuhörer hierzu erschienen sind und wünscht sich, dass dies auch zukünftig so wäre.

 

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass das jetzt schon bestehende Gewerbe dort auch betrieben werden dürfe, weshalb dies daher nicht in einer Satzung festgelegt werden müsste. Wenn jetzige Gewerbetreibende später eine andere Nutzung anstrebten, wäre dies durch die Satzung untersagt. Dies sei ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht, was er schon in der letzten Sitzung zu bedenken gegeben hätte.

Bebauungspläne müssten mindestens 7 Jahre Bestand haben, bevor in Rechte eingegriffen werden könne. Daher solle sich die Gemeinde zuerst rechtlich beraten lassen, um Regressansprüchen vorzubeugen, da die Bevölkerung sehr klagewütig sei.

 

 

Nach Ansicht von Ausschussvorsitzender Redelfs sei die Idee zu einer Milieuschutzsatzung entstanden, da viele Gewerbebetriebe, welche es bislang gab, nicht mehr da wären, da mit reiner Vermietung die Gebäude wirtschaftlich ausgelastet sind. Wenn jedoch die Infrastruktur nicht mehr gegeben wäre, funktioniere auch dies nicht mehr. Daher müsse das, was rechtlich möglich ist, versorgungstechnisch und infrastrukturell, gesichert werden.

 

 

RM Breuer erwidert, dass es natürlich sehr kritisch gesehen werde, dass das Angebot immer weiter schrumpfe. Jedoch dürfe man nicht mit einschränkenden Maßnahmen anfangen. Egal was gemacht würde, es werde nie die Gesamtheit der Bevölkerung oder Gewerbetreibenden dahinterstehen. So werde es immer einige geben, die juristische Mittel ergreifen, da sie ihr Eigentum ohne Einschränkungen frei nutzen wollen. Wenn jedoch nichts getan werde, sei vielleicht in 10 Jahren nichts mehr vorhanden und dann sei es zu spät.

 

 

Auch RM Schreiber spricht sich dafür aus, sich hierzu zunächst juristisch beraten zu lassen. Er empfindet die Aufstellung einer solchen Satzung als genauso großes Projekt, wie die Aufstellung des Bebauungsplanes. Dies hätte bestimmt 5 Jahre gedauert und sie  ständen jetzt hiermit erst am Anfang.

 

Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes genau festgelegt wäre, wann die Öffentlichkeit zu beteiligen sei. Das wäre hier anders, da die Bevölkerung von Anfang an miteinbezogen werde. Und Gegenstimmen werde es immer geben.

 

 

Nach Auffassung von RM Klasing wäre eine Milieuschutzsatzung eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, in der die bisher vorhandene Bevölkerungsstruktur erhalten werden solle. Das bedeute, dass Wohnraum nicht durch Gewerbe vertrieben werden solle. Die Frage wäre jedoch, ob das überhaupt gewünscht wäre? Und ob überhaupt Gewerbe verpflichtend festgelegt werden dürfe?

 

 

RM Breuer weist noch einmal darauf hin, dass dies vorab juristisch abgeklärt werden müsste. Bei dem festzulegenden Bereich einer Milieuschutzsatzung könne es sich jedoch auch um einen historisch gewachsenen Dorfkern handeln. Es gehe zunächst ausschließlich darum, welche Optionen hier überhaupt möglich wären. Der noch vor Jahren immer gesagte Satz, dass der Markt das schon regeln würde, träfe nicht zu und führe vor allem nicht in die gewünschte Richtung.

Junge Familien bekämen keinen Fuß in die Tür. Die Gewerbeangebote wären total überteuert, so dass viele die Insel wieder verlassen würden.

 

 

RM Germis äußert, dass man früher als Normalbürger ein Haus auf der Insel kaufen konnte, heute bestehe diese Chance nicht mehr. Auch würde durch die heutigen Exklusivwohnungen  ein anderes Gästeklientel angezogen, die eine Flaniermeile und gehobene Gastronomie erwarten. Vielleicht könne die Gemeinde Grundstücke an junge Familien mit der Auflage für Gewerbe vergeben. Das Thema müsse angegangen werden, da ohne Infrastruktur und Geschäfte irgendwann auch keine Gäste mehr kämen.

 

 

Nach Ansicht der Ausschussvorsitzenden Redelfs müsse zunächst überlegt werden, wo was gebraucht werde und anschließend ein Städteplaner damit beauftragt werden.

 

 

BM Piszczan kann die Argumentation gut nachvollziehen, aber ein Stadtplaner könne nur das umsetzen, was ihm vorgegeben werde.

Norderney hätte zum einen die Regelungen durch die Erhaltungssatzung nach § 173 BauGB, weiterhin wurden alle Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgeschrieben.

Er bittet die Ausschussmitglieder darum, in den nächsten Wochen/Monaten die Eckpfosten hierfür zu erarbeiten. Evtl. wäre doch die Bildung einer Arbeitsgruppe sinnvoll, um Wichtiges herauszuarbeiten.

 

 

Nach Ansicht von RM Breuer stehen zunächst zwei Aufgaben an:

1.    Zunächst konkrete Bereiche festlegen und dies juristisch abklären

2.    Fördermöglichkeiten für neue Gewerbebetriebe schaffen

 

 

RM Schreiber hält es für sinnvoll, den Dorfkern als Geltungsbereich zu definieren.

 

 

RM Klasing spricht sich dafür aus, bestimmte Zonen gewerberechtlich zu sichern und Gästebeherbergung dort nicht zuzulassen. Dies müsste dann durch einen Verwaltungsrechtler abgeklärt werden. Wichtig sei die rechtliche Abklärung, bevor öffentliche Veranstaltungen stattfänden.

 

 

RM Breuer hält das Ganze für nicht so einfach. Zunächst müsse herausgefunden werden, welche Satzungsfragen abschlägig beschieden wurden. Er betont noch einmal, dass er eine öffentliche Veranstaltung für immens wichtig erachte. Auch die Beteiligung der Gewerbetreibenden sei sehr wichtig um herauszufinden, welche Ideen diese haben.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt die Frage, ob der Verwaltungsrechtler schon jetzt einen klar definierten Bereich bräuchte oder erst später.

 

 

BM Piszczan antwortet hierauf, dass das Grundsätzliche, hier vor allem Gewerbe sichern und Ferienwohnungen auszuschließen, zunächst vorab geklärt werden könne.

 

 

RM Breuer betont noch einmal, wie wichtig ein Zeitplan hierfür sei. Vielleicht seien zum nächsten Bauausschuss schon einige Fragen geklärt, so dass man evtl. schon Einzelgespräche mit machen Gewerbebetrieben führen könnte.

 

BM Piszczan weist darauf hin, dass dies nun Dauertagesordnungspunkt in jedem Bauausschuss wäre, da hier tiefgreifende Fragen geklärt und in den Sitzungen abgearbeitet werden müssten. Die konkrete Aufstellung einer Satzung könne erst nach der rechtlichen Klärung erfolgen.

 

 

Nach Auffassung von RM Germis sei hier vor allem auch der Wohnraum für Gewerbetreibende entscheidend.

 

 

RM Klasing meint, dass in Bezug Dauerwohnraum mit den 16 Gemeindewohnungen Achter d‘ Diek und 15 Dauerwohnungen im Künstlerhaus schon viel erreicht wurde.

 

Hierauf fragt RM Schreiber nach, wer den nach Bebauungsplan 30% geforderten Dauerwohnraum kontrolliere.

 

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass auch Zweitwohnungen Dauerwohnraum wäre. Würden Dauerwohnungen nicht als Dauerwohnraum genutzt, ergehe eine Meldung an den Landkreis, die Gemeinde dürfe dies nicht ahnden.