Sitzung: 11.05.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/118/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Hierzu
erläutert Herr Koffinke, dass die schon bestehende Baugenehmigung für das ganze
Haus gelte, der Eigentümer aber aus Kostengründen nur noch das Erdgeschoss
fertigstellen will. Die ursprüngliche Baugenehmigung stimme daher nicht mit dem
jetzigen Bau überein, weshalb seitens des Bauherrn eine erneute Baugenehmigung
eingereicht wurde.
Das
Dachgeschoss solle derzeit nicht saniert werden. Hier sei ohnehin Dauerwohnraum
enthalten, d.h. bei einem erneuten Bauantrag hierfür könne dieser nicht
umgenutzt werden, da dann die Erhaltungssatzung greife.
Herr
Koffinke erläutert weiterhin, dass hier heute nicht zugestimmt werden könne, da
die Nutzungsänderung zwar konform mit dem Bebauungsplan sei, aber der pro
Wohnung vorgeschriebene Abstellraum von 6m² fehle, von dem 1,5m² in der
jeweiligen Wohnung sein müssten.
Nach
Ansicht von Ausschussvorsitzender Redelfs könne dies ja nachgebessert werden.
Dies solle dem Antragsteller mitgeteilt werden.