Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Anbau des Massiv-Gartenhauses an das bestehende Nebengebäude ist ohne Bauantrag zulässig.

Es ist ein Carport in Grenzbebauung gebaut worden. Es sind mehrere Hütten auf dem Gelände.
Die maximale Länge von Grenzbebauung darf nicht überschritten werden.

 


RV Redelfs erläutert, dass für dieses Vorhaben kein Bauantrag gestellt werden muss.
Kämmerer Koffinke sagt: es gibt andere Punkte, die noch zu prüfen sind. Der Beschlussvorschlag  wird um einen Hinweis ergänzt und damit einstimmig beschlossen..