Sitzung: 15.06.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/125/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschlie0en:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Hinweis an den Landkreis:
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das Gebäude muss ein separates Gebäude sein, da es ansonsten
die zulässige Größe überschreitet
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die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten
werden
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die Gebäude dürfen nicht durch einen
Verbindungstrakt verbunden sein
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die vorgeschriebenen Abstellräume müssen
nachgewiesen werden
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert, dass die Vorprüfung ergeben hatte, dass der vorgeschriebene
Abstellraum fehle. Hierzu gebe es jetzt ein Schreiben des Bauherrn, welches als
Tischvorlage verteilt wurde, indem dieser nachgewiesen wurde.
Weiterhin
sei sie auch der Auffassung, dass das Gebäude, welches durch den
Verbindungstrakt mit dem anderen Gebäude verbunden sei, dadurch zu groß wäre.
Der Bauherr müsse ein separates zweites Gebäude mit den notwendigen Abständen
und vor allem ohne Verbindungstrakt bauen.
Auf die Anmerkung von RM Klasing, ob nicht laut Bebauungsplan Verbindungstrakte erlaubt seien erwidert Vorsitzende Redelfs, dass dies im alten BPlan „Dorf“ der Fall gewesen sei, im neuen Bebauungsplan Dorf-Teil A jedoch nicht.