Sitzung: 02.09.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/142/2021
Beschlussvorschlag:
- Der
Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 84 Abs. 4 NBauO im Benehmen
mit § 2 BauGB die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der
Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den
Ortskern von Spiekeroog – Zone I –).
- Der vorliegende Entwurf Satzung zur 2. Änderung der
Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über
Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –) wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung einschließlich
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1
Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind
von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
RV Redelfs erläutert, dass in der Baugestaltungssatzung Sünntelte den
Veranden baurechtlich gleichgestellt
werden sollten. Die Verwaltung hat eine Änderungs-Satzung vorbereitet, sodass
die ursprüngliche Satzung im Falle einer vom Gericht bestätigten Klage
weiterhin Bestand hat, wenn die Änderungs-Satzung gekippt werden würde.
Der Ablauf wäre, dass die Änderungs-Satzung wie ein B-Plan ausgelegt
würde und die Bevölkerung kann Einwendungen einbringen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.