Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 84 Abs. 4 NBauO im Benehmen mit § 2 BauGB die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –).
  2. Der vorliegende Entwurf Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf der Satzung einschließlich Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 


RV Redelfs erläutert, dass in der Baugestaltungssatzung Sünntelte den Veranden  baurechtlich gleichgestellt werden sollten. Die Verwaltung hat eine Änderungs-Satzung vorbereitet, sodass die ursprüngliche Satzung im Falle einer vom Gericht bestätigten Klage weiterhin Bestand hat, wenn die Änderungs-Satzung gekippt werden würde.

Der Ablauf wäre, dass die Änderungs-Satzung wie ein B-Plan ausgelegt würde und die Bevölkerung kann Einwendungen einbringen.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.