Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nicht erteilt.

 


Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Bereich Kaapdünenweg Allgemeines Wohngebiet sei und hier nur zu einem geringen Anteil Ferienwohnen möglich wäre.

 

RM Schreiber befürchtet eine Kettenreaktion.

 

Herr Koffinke erklärt abschließend hierzu, dass der Landkreis sich beizeiten einzelne Straßen vornehme und hier genau prüfe, was genehmigt wurde und wie die Häuser oder Wohnungen genutzt würden. In einigen Gebäuden wäre Ferienwohnen genehmigt, hier jedoch nicht. Daher sei auch die beantragte Nutzungsänderung von Dauerwohnraum in Ferienwohnraum gemäß der Erhaltungssatzung nicht möglich