Sitzung: 21.09.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/147/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne §
172 Abs. 4 BauGB wird nicht erteilt.
Die
Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Bereich Kaapdünenweg Allgemeines
Wohngebiet sei und hier nur zu einem geringen Anteil Ferienwohnen möglich wäre.
RM
Schreiber befürchtet eine Kettenreaktion.
Herr
Koffinke erklärt abschließend hierzu, dass der Landkreis sich beizeiten
einzelne Straßen vornehme und hier genau prüfe, was genehmigt wurde und wie die
Häuser oder Wohnungen genutzt würden. In einigen Gebäuden wäre Ferienwohnen
genehmigt, hier jedoch nicht. Daher sei auch die beantragte Nutzungsänderung
von Dauerwohnraum in Ferienwohnraum gemäß der Erhaltungssatzung nicht möglich