Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des gegenwärtigen Betriebshofes und Schaffung von Wohn- u. Gewerbeflächen beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dorf Teil D“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes 21 „Dorf Teil D“ umfasst teile des Flurstückes 15/35 der Flur 2 in der Gemarkung Spiekeroog.

 

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 


RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um das ehemalige Bahnhofsgelände.

Im Beschlussvorschlag sind viele Möglichkeiten genannt. Das heißt aber nicht, dass alle Möglichkeiten umgesetzt werden müssen. Innerhalb des Verfahrens können Teile wieder herausgenommen werden. Aber wenn man Dinge vergisst, könne man sie später nicht mehr anfügen. Die Fläche gehört der NSB und die Kosten würde ebenfalls die NSB tragen.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.