Sitzung: 07.10.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/157/2021
Beschlussvorschlag:
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und
der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des
gegenwärtigen Betriebshofes und Schaffung von Wohn- u. Gewerbeflächen
beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 21
„Dorf Teil D“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes 21 „Dorf Teil D“ umfasst teile des Flurstückes 15/35 der Flur 2 in der Gemarkung Spiekeroog.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).
RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um das ehemalige
Bahnhofsgelände.
Im Beschlussvorschlag sind viele Möglichkeiten genannt. Das heißt aber
nicht, dass alle Möglichkeiten umgesetzt werden müssen. Innerhalb des
Verfahrens können Teile wieder herausgenommen werden. Aber wenn man Dinge
vergisst, könne man sie später nicht mehr anfügen. Die Fläche gehört der NSB
und die Kosten würde ebenfalls die NSB tragen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.