Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt zur Sicherung der baurechtlichen und planerischen Ziele des aufzustellenden Bebauungsplan 22 der Gemeinde Spiekeroog (Aufstellungsbeschluss 01/162/2021 vom 14.10.2021) gemäß § 14 Abs.1 BauGB die beiliegende Satzung: Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 im Bereich Spiekeroog.

 


Stellv. RV Klasing übergibt MA Koffinke das Wort. Dieser liest den Beschlussvorschlag für alle Anwesenden vor. Veränderungssperren sind nur als Satzung möglich. MA Koffinke liest den Vorschlag vor, der vorab ausgearbeitet wurde.

 

Stellv. RV Klasing bittet um Ergänzung im letzten Satz des ersten Absatzes der Sachverhaltsdarstellung in der Beschlussvorlage. Der Satz soll lauten: „Um eine Umnutzung von bestehenden Dauerwohnraum und Gewerbeflächen in Plangebiet zu Gunsten von Ferienwohnungen als besondere Form der Gästebeherbergung im Aufstellungsprozess zu verhindern, da das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplan die Sicherung von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen sind, ist eine Veränderungssperre zu erlassen.“ Hierdurch soll eine genauere Definition geschaffen werden.

 

RM Schreiber fragt, was noch bis zum Ende diesen Monats passieren kann.

MA Koffinke geht nicht davon aus, dass Anträge, die nun eingehen, bis Ende des Monats abgearbeitet sein werden, weshalb es nicht zum Fall kommen wird, dass das aktuelle Gremium weitere Entscheidungen treffen muss. Bisher genehmigte Bauvorhaben sollen Bestand haben, da diese nach dem gekippten B-Plan erteilt wurden. Als Beispiel führt MA Koffinke an: Up de Dünen ist nun wieder ein allgemeines Wohngebiet, was eine engere Möglichkeit der Bebauung darstellt.