Sitzung: 14.10.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/163/2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt zur Sicherung der baurechtlichen und planerischen Ziele des aufzustellenden Bebauungsplan 22 der Gemeinde Spiekeroog (Aufstellungsbeschluss 01/162/2021 vom 14.10.2021) gemäß § 14 Abs.1 BauGB die beiliegende Satzung: Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 im Bereich Spiekeroog.
Stellv. RV Klasing
übergibt MA Koffinke das Wort. Dieser liest den Beschlussvorschlag für alle
Anwesenden vor. Veränderungssperren sind nur als Satzung möglich. MA Koffinke
liest den Vorschlag vor, der vorab ausgearbeitet wurde.
Stellv. RV Klasing bittet um Ergänzung im letzten Satz des ersten
Absatzes der Sachverhaltsdarstellung in der Beschlussvorlage. Der Satz soll
lauten: „Um eine Umnutzung von bestehenden Dauerwohnraum und Gewerbeflächen in
Plangebiet zu Gunsten von Ferienwohnungen als besondere Form der
Gästebeherbergung im Aufstellungsprozess zu verhindern, da das Ziel des
aufzustellenden Bebauungsplan die Sicherung von Dauerwohnraum und
Gewerbeflächen sind, ist eine Veränderungssperre zu erlassen.“ Hierdurch soll
eine genauere Definition geschaffen werden.
RM Schreiber fragt, was noch bis zum Ende diesen Monats passieren kann.
MA Koffinke geht nicht davon aus, dass Anträge, die nun eingehen, bis
Ende des Monats abgearbeitet sein werden, weshalb es nicht zum Fall kommen
wird, dass das aktuelle Gremium weitere Entscheidungen treffen muss. Bisher
genehmigte Bauvorhaben sollen Bestand haben, da diese nach dem gekippten B-Plan
erteilt wurden. Als Beispiel führt MA Koffinke an: Up de Dünen ist nun wieder
ein allgemeines Wohngebiet, was eine engere Möglichkeit der Bebauung darstellt.