Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat der Gemeinde Spiekeoog beschließt:

  1. Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die 2. Änderung des Bebauungsplan 15 „Kurzentrum der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 BauGB.

2.    Das zu überplanende Gebiet umfasst die Flächen des Bebauungsplan Plan 15 „Kurzentrum“

  1. Der Beschluss ist ortsüblich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, bekannt zu geben.
  2. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Planungsleistung beauftrag, die Kosten werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gedeckt.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Ausschussvorsitzende Redelfs dass der B-Plan Kurzentrum aufgrund des Baus der Rettungswache und des Dauerwohnraumes angepasst werden müsse.

 

BS Schreiber macht darauf aufmerksam, dass der LK eine schnelle Baugenehmigung brauche, der Bebauungsplan aber dauere.

 

Herr Koffinke erklärt hierzu, dass der LK die Baugenehmigung erteile, sobald der Aufstellungsbeschluss gefasst sei und dann am 01.11.2022 mit dem Bau anfangen könne. Beim Bau des Dauerwohnraumes Achter d‘ Diek wäre dies auch so erfolgt.