Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den vorliegenden Antrag. Derzeit werde die Veranda gebaut, für die es schon eine Baugenehmigung gebe.

Der Balkon sei eine neue Baumaßnahme und liege zudem außerhalb der Baugrenze.

 

Herr Koffinke erklärt hierzu, dass zurzeit noch nicht absehbar ist, wie der neue Bebauungsplan aussehe, daher sei das Risiko für eine Ausnahme zu hoch, da diese dann auch für alle anderen Bauvorhaben gelte. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre könne daher nicht erteilt werden.