Sitzung: 12.01.2022 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/192/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist.
Die
Ausschussvorsitzende erläutert, dass es in beiden Gebäuden Ferienwohnungen
gäbe, die mehr Schlafplätze erhalten sollen. Dazu beantragt der Bauherr die
Umnutzung von Kellerräumen zu Schlafboxen.
Herr Koffinke erklärt hierzu abschließend, dass die Gemeinde die baurechtliche Sache nicht bewerten kann. Es gebe hierzu ein Gerichtsurteil, dass Schlafboxen nur in Hotels mit wechselnden Gästen und kurzer Dauer zulässig sind. Der Landkreis als zuständige Behörde müsse dies prüfen.