Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist.

 


Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass es in beiden Gebäuden Ferienwohnungen gäbe, die mehr Schlafplätze erhalten sollen. Dazu beantragt der Bauherr die Umnutzung von Kellerräumen zu Schlafboxen.

 

Herr Koffinke erklärt hierzu abschließend, dass die Gemeinde die baurechtliche Sache nicht bewerten kann. Es gebe hierzu ein Gerichtsurteil, dass Schlafboxen nur in Hotels mit wechselnden Gästen und kurzer Dauer zulässig sind. Der Landkreis als zuständige Behörde müsse dies prüfen.