Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Stellungnahme:

Die vorliegenden Pläne für die 8 geplanten Tiny Häuser dienen als Vorlage für den noch zu erstellenden B-Plan. Die Pläne sind ein Vorgriff auf den B-Plan. Die Nutzungsfläche des Areals der Tiny Häuser gelten mit der Außenkante als Plangebiet für den B-Plan. Alles andere ist unbebaubare Fläche. Diese Punkte gelten vorweg als unumstößlicher Bestandteil des zu erstellenden B-Plans.

Die Nutzung der Tiny Häuser ist ausschließlich als Dauerwohnraum für dort lebende Personen möglich. Eine temporäre Vermietung oder sonstige Nutzung, die nicht Dauerwohnen ist, ist ausgeschlossen.

 


AV Redelfs sagt, dass jetzt ein Bauantrag für 8 Tiny Häuser auf dem Gelände der HL-Schule vorliegt. Da aber ein Bebauungsplan für das Gelände fehlt, wäre es schwierig, darüber zu entscheiden. Es sollte zumindest ein Entwurf des B-Plans vorliegen.

RM Klasing ergänzt: Der Zeitdruck für die HL-Schule ist da wegen der Fördermittel für die Tiny Häuser; aber die Erstellung des B-Plans liegt in der Hand der Lietz Schule. Der Planer der Lietz-Schule müsse einen Plan erstellen, der vom Rat beschlossen wird. Derzeit liegt nichts vor.

AV Redelfs sagt, sie kann jetzt nicht zustimmen, da die Verfahrensschritte nicht eingehalten werden können ohne gültigen B-Plan.

Kämmerer Koffinke sagt: In der Vergangenheit wurde ein Antrag vorgelegt und abgelehnt. Seitdem liegen keine neuen Informationen vor.

Man könnte sich den Antrag für die Tiny Häuser als Vorgriff für den B-Plan vorstellen. Die hier beantragten Tiny-Häuser würden dann genau so in den B-Plan übernommen. Die Nutzungsfläche des Areals der Tiny Häuser wären dann die Außenkante für das Plangebiet. Alles andere wäre unbebaubare Fläche. Dies wäre dann vorweg ein unumstößlicher Bestandteil des zu erstellenden B-Plans.

Beisitzer Schreiber meint, es könnte jetzt nur eine Stellungnahme abgegeben werden und keine Genehmigung.

Die Genehmigung erfolgt ohnehin durch den Landkreis.

 

RM Klasing fragt, ob damit der B-Plan erarbeitet sei? Der Landkreis kann keine Genehmigung für die Tiny Häuser erteilen, wenn der Bebauungsplan fehlt. 

Kämmerer Koffinke meint, dass der Landkreis im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dem Vorhaben wohl zustimmen wird.

RM Klasing weist darauf hin, dass die Nutzung der Häuser dringend festgelegt werden müsste. Es dürfte nur Dauerwohnraum für Schüler und Personal sein.

 

 

Die Stellungnahme wird einstimmig beschlossen.