Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Flurstück 19/5 Westerloog“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 22.08.2013 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 19/5 Westerloog gefasst.


Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.


Allgemeiner Zweck und allgemeines Ziel der Planungen:


Die Gemeinde Spiekeroog hat die Absicht, auf Antrag einer Investorengruppe ein Wohngebäude mit drei bis vier Wohneinheiten zuzulassen. Das Grundstück, auf dem das Gebäude geplant ist, befindet sich am westlichen Rand der Siedlungsstruktur an dem Weg Westerloog und betrifft das Flurstück 19/5 westlich des alten Zollhauses.


Gleichzeitig hat der Rat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen. Die Beteiligungsverfahren finden in der Zeit vom 02.09.2013 bis zum 01.10.2013 statt und werden ortsüblich bekannt gemacht.






RV Bücking erläutert der Bevölkerung die Hintergründe für dieses vorhabenbezogenen

B-Planverfahrens.

RM Redelfs und RM Klasing stellen klärend fest, dass das Grundstück im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I liegt. Die ausgearbeiteten textlichen Festsetzungen würden sich allerdings auf die Baugestaltungssatzung II beziehen. Insbesondere die Angabe der RAL Farbtöne sind auffällig falsch. Hier muss nachgearbeitet und überprüft werden.

RM Redelfs bemängelt eine geplante Firsthöhe von 10,00 Meter, die nicht mit der Baugestaltungssatzung I konform geht.

Hier wird erklärend darauf hingewiesen, dass die Berechnung mit der Lage des Grundstückes zu tun habe und die Firsthöhe den umliegenden Häusern angepasst wurde. Die Berechnung bezieht sich auf das Straßenniveau.

Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf und man einigt sich darauf, den Aufstellungsbeschluss wie vorgelegt zu beschließen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im laufenden Verfahren werden die textlichen Festsetzungen gemäß der Baugestaltungssatzung I überprüft, korrigiert und angepasst. Die Auslegung wird im Zeitraum vom 02.09.2013 – 01.10.2013 erfolgen.