Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass der genannte Wohnraum im Bauantrag als Dauerwohnraum genutzt und dies auch schriftlich festgelegt wird.

 

Im VA vom 23.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB wird unter der Annahme erteilt, dass es sich um die Erweiterung von Gewerbeflächen und Dauerwohnraum handelt. Ist dies nicht der Fall, so wird das Einvernehmen versagt. Eine Zustimmung der Gemeinde zu einer Nutzungsänderung oder -erweiterung, etwa für eine Nutzung als Ferienwohnung, ist damit nicht verbunden. Diese müsste ausdrücklich beantragt werden und unterliegt anderen planungsrechtlichen Zulässigkeitsmaßstäben.

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Es geht um ein Gebäude am Noorderloog, das einen Anbau bekommen soll. Der Rat möchte sicherstellen, dass es keine Ferienwohnungen dort geben wird.

BM Kösters ergänzt, dass der im VA formulierte Beschlussvorschlag mit einem Anwalt besprochen wurde. Eine Ferienwohnung müsste speziell beantragt werden, was nicht der Fall ist.

Der im VA geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.