Sitzung: 31.08.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/059/2022
Beschlussvorschlag:
Das
Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB
wird erteilt.
Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Bei der Entscheidung
wird davon ausgegangen, dass der genannte Wohnraum im Bauantrag als
Dauerwohnraum genutzt und dies auch schriftlich festgelegt wird.
Im VA vom 23.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre
nach § 14 BauGB wird unter der Annahme erteilt, dass es sich um die Erweiterung
von Gewerbeflächen und Dauerwohnraum handelt. Ist dies nicht der Fall, so wird
das Einvernehmen versagt. Eine Zustimmung der Gemeinde zu einer Nutzungsänderung
oder -erweiterung, etwa für eine Nutzung als Ferienwohnung, ist damit nicht
verbunden. Diese müsste ausdrücklich beantragt werden und unterliegt anderen
planungsrechtlichen Zulässigkeitsmaßstäben.
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Es geht um ein Gebäude am
Noorderloog, das einen Anbau bekommen soll. Der Rat möchte sicherstellen, dass
es keine Ferienwohnungen dort geben wird.
BM Kösters ergänzt, dass der im VA formulierte Beschlussvorschlag mit
einem Anwalt besprochen wurde. Eine Ferienwohnung müsste speziell beantragt
werden, was nicht der Fall ist.
Der im VA geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.